Reparieren statt wegwerfen
Mit dem Recht auf Reparatur gelten in Deutschland ab dem 31. Juli 2026 neue Regeln.
Geht die Waschmaschinen, der Staubsauger oder das Smartphone kaputt und ist die Garantie schon abgelaufen, wird häufig gleich ein neues Gerät angeschafft. Das soll sich ändern. Mit dem neuen Gesetz wird das Recht auf Reparatur geschaffen. Das heißt, Produzenten bestimmter Waren wie beispielsweise Laptops, Geschirrspüler, Kühlschränke, Fernseher, Kaffeemaschinen oder Fahrräder müssen Geräte so herstellen, dass sie während der üblichen Lebensdauer zu einem vernünftigen Preis repariert werden können - und somit vielleicht nicht mehr so schnell auf unseren Wertstoffhöfen landen. So dürfen künftig beispielsweise keine Laptops mehr verkauft werden, bei denen sich der Akku nicht wechseln lässt. Außerdem verlängert sich die Gewährleistung um ein Jahr, wenn innerhalb der ersten 24 Monate nach Kauf schon eine Reparatur anfällt.
Ziel des neuen Gesetzes ist es, einen nachhaltigen Konsum und eine Kultur des Reparierens zu fördern. Das schont nicht nur Ressourcen, sondern dank des in Sachsen seit November 2025 wieder eingeführten Reparaturbonus‘ auch bares Geld.
