Wir schaffen's weg

Mobile Abwasserentsorgung

Technisch-technologische Bedingungen für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlage

Die Entsorgungszyklen sind Bestandteil der technisch-technologischen Bedingungen.

Um den Entsorgungsfahrzeugen nach DIN EN 1501-1 und damit einer Gesamtmasse von 26 t die ungehinderte Zufahrt zu ermöglichen, sind folgende Parameter einzuhalten

  • Breite des Zufahrtweges: 3,80 m
  • Breite der Verengung des Zufahrtweges bis 2 m Länge: 3,50 m
  • Höhe von Durchfahrten: 4,50 m

Ist der Zufahrtsweg länger als 25 m, ist eine Wendemöglichkeit vorzusehen (Wendekreisdurchmesser 25 m) oder es muss eine Durchfahrt gegeben sein.

Abdeckungen dürfen nicht schwerer als 25 kg sein, die Öffnung muss mindestens 600 mm Durchmesser betragen. Abdeckungen sind mit Aushuböffnungen zu versehen.

Technische Bedingungen für neu zu errichtende Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

  • Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben sind auf dem Grundstück so zu platzieren, dass die Entfernung zwischen Fahrzeugstandort und Hausanschlussstelle maximal 15 m beträgt.
  • Bei abflusslosen Gruben ist in Absprache mit dem Entsorger vorzugsweise eine Hausanschlussstelle zu installieren. Die Hausanschlussstelle ist eine vakuumdichte Rohrleitung (saug- und druckbeständig) mit einem Anschlussteil (System Perrol, DN 80 oder DN 100). Die Anschlussstelle muss jederzeit zugänglich sein. Das Anschlussteil zum Ankoppeln des Saugschlauches ist ca. 60 cm waagerecht über Oberkante Gelände anzubringen.
  • Die Saughöhe von 7 m darf nicht überschritten werden (gemessen vom Standort des Fahrzeuges bis zur Grubensohle).
  • Bei der Bemessung des Grubenvolumens wird ein Schmutzwasseranfall von 100 l/Person und Tag zugrunde gelegt.
  • Das nutzbare Grubenvolumen bei abflusslosen Gruben ist so zu dimensionieren, dass der Entsorgungszyklus von 1 x monatlich nicht unterschritten wird, das heißt, der Behälter muss die Schmutzwassermenge eines Monats speichern können.