Abfallbehälter
Behältergrößen und zulässige Höchstgewichte
Der angefallene Abfall ist ausnahmslos nur in die nach § 8 Abfallsatzung zugelassenen Abfallbehälter zu füllen. Andere als die zugelassenen Abfallbehälter und solche mit nicht zulässigem Inhalt werden weder geleert noch abgefahren.
Restabfall
Ansicht | Volumen | Höhe | Breite | Tiefe | Nominale Nutzmasse |
---|---|---|---|---|---|
40 l*) |
930 mm |
480 mm |
545 mm |
||
|
80 l |
940 mm |
450 mm |
520 mm |
40 kg |
|
120 l |
930 mm |
480 mm |
545 mm |
48 kg |
|
240 l |
1070 mm |
580 mm |
720 mm |
96 kg |
|
660 l |
1210 mm |
1370 mm |
784 mm |
264 kg |
|
1.100 l |
1465 mm |
1370 mm |
1210 mm |
440 kg |
*) In einem 120-l-Restabfallbehälter ist ein Einsatz mit 40 l eingebaut.
Bioabfall
Ansicht | Volumen | Höhe | Breite | Tiefe | Nominale Nutzmasse |
---|---|---|---|---|---|
40 l*) |
930 mm |
480 mm |
545 mm |
||
|
80 l |
940 mm |
450 mm |
520 mm |
40 kg |
|
120 l |
930 mm |
480 mm |
545 mm |
48 kg |
|
1.100 l |
1465 mm |
1370 mm |
1210 mm |
440 kg |
*) In einem 120-l-Bioabfallbehälter ist ein Einsatz mit 40 l eingebaut.
Papier/Pappe/Kartonagen
Ansicht | Volumen | Höhe | Breite | Tiefe | Nominale Nutzmasse |
---|---|---|---|---|---|
|
240 l |
1070 mm |
580 mm |
720 mm |
96 kg |
|
1.100 l |
1465 mm |
1370 mm |
1210 mm |
440 kg |
LVP (Leichtverpackungen)
Ansicht | Volumen | Höhe | Breite | Tiefe | Nominale Nutzmasse |
---|---|---|---|---|---|
|
240 l |
1070 mm |
580 mm |
720 mm |
96 kg |
|
1.100 l |
1465 mm |
1370 mm |
1210 mm |
440 kg |
HMTV Abfall (AVV 180101, 180201)
Ansicht | Volumen | Höhe | Breite | Tiefe | Nominale Nutzmasse |
---|---|---|---|---|---|
|
120 l |
930 mm |
480 mm |
545 mm |
48 kg |
HMTV Abfall (AVV 180104, 180203)
Ansicht | Volumen | Höhe | Breite | Tiefe | Nominale Nutzmasse |
---|---|---|---|---|---|
|
240 l |
1070 mm |
580 mm |
720 mm |
48 kg |
|
1.100 l |
1465 mm |
1370 mm |
1210 mm |
440 kg |
weitere Behältergrößen:
- 2,5-l-Sammelbehälter für spitze und scharfe Gegenstände (Sharps)
- 5-l-Sammelbehälter für spitze und scharfe Gegenstände (Sharps)
- 5-m³-Umleerbehälter
weitere Behältergrößen:
- 5-m³-Umleerbehälter
Die Abfallbehälter dürfen nach DIN EN 840 nur bis zum Erreichen der jeweiligen nominalen Nutzmasse befüllt werden (§ 9 Abfallsatzung).
Bereitstellung der Abfallbehälter
Die Abfallbehälter werden turnusmäßig von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr geleert.
Für Selbstbereitsteller: die Abfallbehälter sind am Entsorgungstag bis 06:00 Uhr an der Abholstelle bereitzustellen.
Bei beauftragtem Vollservice: Der Zugang zu den Abfallbehältern muss frei sein und den Bedingungen nach § 12 Abfallsatzung entsprechen.
Standplatz für Abfallbehälter/Anforderungen an den Standplatz und Transportwege bei Vollservice
Fällt der Entsorgungstag auf einen gesetzlichen Feiertag, wird die Abfuhr vorverlegt oder am folgenden Werktag nachgeholt. Damit verschieben sich alle vorangegangenen und/oder nachfolgenden Entsorgungstage der Woche entsprechend (siehe § 13 Abfallsatzung). Die Veränderungen sind im Entsorgungskalender ausgewiesen und werden im Chemnitzer Amtsblatt veröffentlicht.
Termine Feiertagsentsorgung
Die Entsorgungstermine für die Abfallarten Rest- und Bioabfall, Papier, Pappe und Kartonagen, Gelbe Tonne/Gelbe Säcke sowie HMTV-Abfälle werden den Eigentümern der an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke bzw. den von ihnen Bevollmächtigten mit der Versendung des grundstücksbezogenen Entsorgungskalenders mitgeteilt. Der Entsorgungskalender gilt ab 1. Februar des laufenden Jahres bis 31. Januar des Folgejahres.
Feiertagsregelungen
Neu-, Ab- und Ummeldungen von Abfallbehältern
Jeder Anschlusspflichtige eines Grundstückes im Stadtgebiet hat das Recht, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlussrecht). Jeder Anschlussberechtigte und jeder sonstige Abfallbesitzer im Stadtgebiet hat das Recht, die Einrichtungen der Abfallwirtschaft bestimmungsgemäß zu nutzen (Benutzungsrecht).
Die Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen/Gewerbe (insbesondere gewerbliche Siedlungsabfälle) sind verpflichtet, diese Abfälle der Stadt zu überlassen, soweit sie nicht in eigenen Anlagen beseitigt werden. Dazu sind die Abfallbehälter der Stadt zu benutzen.
Andere Herkunftsbereiche/Gewerbe können eine Biotonne nutzen, sofern Bioabfälle in haushaltsüblicher Menge und Art anfallen (siehe § 14 Abfallsatzung).
Neu-, Ab- und Ummeldungen von Abfallbehältern: werden jeweils zum 1. eines Monats gültig. Die Aufträge sind bis spätestens 10. Kalendertag des Vormonats einzureichen.
Behälterwechsel: Auf Antrag können die Behältergrößen gewechselt werden. Unabhängig vom Gefäßsystem wird eine Gebühr pro Gefäß fällig.
Expressbestellung – Abfallbehälterbestellung für Neukunden in kürzerer Zeit: Bei einer schriftlichen Beauftragung des ASR durch den Grundstückseigentümer bis sechs Werktage vor Ablauf des Vormonats kann die Bereitstellung der Abfallbehälter und die Einbindung in den Abholturnus auch nach Verstreichen dieser Frist erfolgen. Für diese Leistung wird eine Gebühr pro Grundstück berechnet.
Gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern (mit dem Nachbarn)
Auf Antrag können mehrere Anschluss- und Benutzungspflichtige benachbarter Grundstücke eine Gemeinschaft zur gemeinsamen Benutzung von Abfallbehältern bilden. Eine gemeinsame Grundstücksgrenze muss vorhanden sein. In dem Antrag ist ein Bevollmächtigter zu benennen (siehe § 11 Abfallsatzung). Für die Bearbeitung dieses Antrages werden Verwaltungsgebühren erhoben.
Private Haushalte/Restabfall
Private Haushalte/Bioabfall
Private Haushalte/PPK
Private Haushalte/Leichtverpackungen
Gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern (gemischt genutzte Grundstücke)
Auf gemischt genutzten Grundstücken können ein bzw. mehrere Gewerbe bis zu jeweils einer Beschäftigtenzahl von 4 Beschäftigten mit Einverständnis des Grundstückseigentümers die vorhandenen Abfallbehälter mit dem Wohngrundstück gemeinsam nutzen. Die gemeinsame Nutzung der Abfallbehälter ist durch den Grundstückseigentümer bei der Stadt schriftlich anzuzeigen (siehe § 8 Abfallsatzung).
Andere Herkunftsbereiche/Restabfall
Andere Herkunftsbereiche/Bioabfall
Andere Herkunftsbereiche/PPK
Andere Herkunftsbereiche/Leichtverpackungen