Wir schaffen's weg

Gebühren

Private Haushalte

Die Jahresabfallgebühr kann sich zusammensetzen aus:

Grundgebühr

Die Grundgebühr pro Haushalt und Jahr beträgt 37,20 EUR.

Diese wird für jeden Haushalt bzw. bei gemeinsamer Nutzung der Abfallbehälter für jedes Kleingewerbe auf dem angeschlossenen Grundstück erhoben. Änderungen zur Anzahl der bewohnten Haushalte und zur Anzahl der Gewerbeeinheiten auf dem Grundstück sind unaufgefordert bis spätestens zum 10. Kalendertag des auf das Eintreten der Veränderung folgenden Monats mitzuteilen.

Die Gebührenberechnung für den bezogenen Haushalt beginnt im Monat des Bezuges, wenn der Bezug des Haushaltes bis zum 15. Kalendertag des laufenden Monats erfolgte, sonst im Folgemonat. 

Regelentleerungsgebühr für Restabfall
Jährliche Regelentleerungsgebühr für Restabfall/private Haushalte:
Behälter Entsorg. wöchentl. Entsorg. 2-wöchentl. Entsorg. 4-wöchentl.

40-l-Abfallbehälter*)

--

19,72 EUR

9,86 EUR

80-l-Abfallbehälter

--

39,45 EUR

19,73 EUR

120-l-Abfallbehälter

--

59,18 EUR

29,59 EUR

240-l-Abfallbehälter

--

118,37 EUR

59,19 EUR

660-l-Abfallbehälter

651,04 EUR

325,52 EUR

--

1100-l-Abfallbehälter

1.085,08 EUR

542,54 EUR

--

*) zugelassen für Einpersonengrundstück

Die Nutzung eines 40-l-Restabfallbehälters ist nur zugelassen für ein Einpersonengrundstück und muss schriftlich beantragt werden. Für die Bearbeitung dieses Antrages werden Verwaltungsgebühren erhoben. Wird die Ummeldung auf 40 l gleichzeitig für einen Rest- und Bioabfallbehälter beantragt, entstehen ebenfalls Verwaltungsgebühren.


Massegebühr für Restabfall

Die Massegebühr für Restabfall beträgt 180,00 EUR/t (18 Cent/kg) des von der Sammelfahrzeugwaage registrierten Gewichts.

Regelentleerungsgebühr für Bioabfall
Jährliche Regelentleerungsgebühr für Bioabfall/private Haushalte:
Behälter Entsorg. wöchentl.

40-l-Abfallbehälter*)

19,42 EUR

80-l-Abfallbehälter

38,85 EUR

120-l-Abfallbehälter

58,28 EUR

240-l-Abfallbehälter

116,56 EUR

1100-l-Abfallbehälter

534,24 EUR

*) zugelassen für Grundstücke mit einem Haushalt


Die Nutzung eines 40-l-Bioabfallbehälters ist nur zugelassen für Grundstücke mit einem Haushalt und muss schriftlich beantragt werden. Für die Bearbeitung dieses Antrages werden Verwaltungsgebühren erhoben. Wird die Ummeldung auf 40 l gleichzeitig für einen Rest- und Bioabfallbehälter beantragt, entstehen ebenfalls Verwaltungsgebühren.

Massegebühr für Bioabfall

Die Massegebühr für Bioabfall beträgt 62,00 EUR/t (6,2 Cent/kg) des von der Sammelfahrzeugwaage registrierten Gewichts.

Gebühr für Vollservice

Die Gebühr für Vollservice wird nur bei entsprechender Beauftragung erhoben.