Häufige Fragen
Bereich "Abfallentsorgung"
In Chemnitz gibt es ein dreiteiliges Gebührensystem, bestehend aus der Grundgebühr pro Haushalt, den Regelentleerungsgebühren und den Massegebühren für Bio- und Restabfälle. Die Regelentleerungsgebühren richten sich nach der Behälteranzahl, Behältergröße und dem Entsorgungsrhythmus. In Chemnitz werden die in den Behältern gesammelten Bio- und Restabfälle am Fahrzeug gewogen, woraus sich die Massegebühren ergeben. Die Leerung der Gelben Tonnen sowie der Blauen Behälter für Papier, Pappe und Kartonagen erfolgt ohne zusätzliche Gebühren.
Nein. Für die Biotonne ist der Entsorgungsrhythmus nicht wählbar, sondern aus hygienischen Gründen auf wöchentlich festgelegt. Dadurch ergibt sich eine fixe Regelentleerungsgebühr für Bioabfall entsprechend der Behältergröße.
Sie können die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Ihr Grundstück für die Zeit des Leerstandes/Sanierung beantragen. Die Beantragung erfolgt schriftlich (Antrag Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Abfallentsorgung) und ist gebührenpflichtig (Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz). Die Befreiung erfolgt nicht rückwirkend und beginnt erst mit der Bewilligung des Antrages. Bei Einzug neuer Mieter ist dies dem ASR bis spätestens zum 10. Kalendertag des Folgemonats nach Eintreten der Veränderung mitzuteilen. Ab dem Neueinzug besteht wieder Anschluss- und Benutzungszwang an die Abfallentsorgung.
Der Anschlusspflichtige hat der Stadt den erstmaligen Anfall von Abfällen aus privaten Haushaltungen und die Anzahl bewohnter Haushalte unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Veränderungen sind bis spätestens zum 10. Kalendertag des auf das Eintreten der Veränderung folgenden Monats mitzuteilen. Weitere Anzeigepflichten sind in § 21 der Abfallsatzung geregelt.
Generell ist der Tausch von Abfallbehältern möglich. Der 40-Liter-Restabfallbehälter ist nur zugelassen für Einpersonengrundstücke. Nach Antragstellung wird geprüft, ob dieser Sachverhalt für das Grundstück vorliegt. Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig. Weiterhin fällt eine Behälterwechselgebühr an.
Bei der Anmeldung zur Abfallentsorgung sind die vollständigen Adressdaten anzugeben. Weiterhin wird ein Auszug aus dem Grundbuch als Nachweis der Eigentümerschaft und die Bestätigung der Hausnummer durch das städtische Vermessungsamt benötigt. Es wird geprüft, ob alle Überfahrtsgenehmigungen vorliegen, um Ihr Grundstück zur Entsorgung anzufahren.
Mit Einzug besteht Anschluss- und Benutzungszwang für das Grundstück an die Abfallentsorgung. Es sind mindestens ein Restabfallbehälter und eine Biotonne anzumelden. Falls der Anschlusspflichtige selbst kompostieren möchte, kann er einen Antrag auf Kompostierung stellen. Der Antrag ist gebührenpflichtig (Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz). Weiterhin können eine Gelbe Tonne und ein Papierbehälter für das Grundstück bestellt werden. Die Anmeldung muss bis spätestens zum 10. Kalendertag des Vormonats eingehen. Nach Verstreichen dieser Frist kann die Bereitstellung der Abfallbehälter zum 1. des Folgemonats erfolgen, wenn bis 6 Werktage vor Ablauf des Vormonats die Anmeldung der Behälter schriftlich gegen Gebühr beauftragt wurde.
Ein bzw. mehrere Gewerbe mit jeweils bis zu 4 Beschäftigten auf einem gemischt genutzten Grundstück können die Restabfallbehälter des Wohnhauses mit nutzen. Hierzu muss dem ASR das schriftliche Einverständnis des Grundstückseigentümers vorliegen.
Jeder Grundstückseigentümer erhält Anfang Februar zusammen mit seinem Abfallgebührenbescheid einen Entsorgungskalender. Dieser gilt ab 01.02. des laufenden Jahres bis zum 31.01. des Folgejahres. Auf dem Kalender sind alle Entsorgungstermine farbig entsprechend der Behälterfarbe markiert. Außerdem erhält man den aktuellen Entsorgungskalender für das entsprechende Grundstück im Internet unter www.ASR-Chemnitz.de/Kundenportal.
Die Abfallbehälter sind mit einem Chip und Etikett ausgestattet. Dort ist die spezifische Nummer des Abfallbehälters gespeichert. Bei jeder Leerung wird die Nummer des Behälters gelesen und mit den Tourdaten verglichen. Die Wägezellen am Entsorgungsfahrzeug erfassen beim Hochheben und Absenken das Gewicht des Behälters. Die Differenz ergibt die Masse des entleerten Abfalls.
Gemäß Abfallsatzung ist der an die öffentliche Abfallentsorgung Angeschlossene zur Selbstbereitstellung der Behälter an der vereinbarten Abholstelle am Entsorgungstag verpflichtet. Die Abfallbehälter sind nach erfolgter Entsorgung unverzüglich zu entfernen. Es besteht die Möglichkeit der Beauftragung des gebührenpflichtigen Vollservice mit Ausnahme der Gebiete, die mit Seitenlader entsorgt werden. Bei Vollservice holt das Entsorgungspersonal die Abfallbehälter vom Standplatz im Grundstück zum Entsorgungsfahrzeug und bringt sie nach Leerung wieder zum Standplatz zurück. Für die Inanspruchnahme des Vollservices sind die Voraussetzungen gemäß geltender Abfallsatzung zu erfüllen.
Fällt der reguläre Entsorgungstag auf einen einzelnen Feiertag, so erfolgt die Leerung am Folgetag. Bei zusammenhängenden Feiertagen kann es auch zur Vorentsorgung kommen. Die aktuellen Termine zur Feiertagsentsorgung finden Sie auf unserer Website unter Aktuelles und in unserer Bürgerinformationszeitung „informativ“.
Für Restabfälle, die in Ausnahmefällen das Fassungsvermögen der Abfallbehälter übersteigen, bietet der ASR gebührenpflichtige Abfallsäcke gemäß geltender Abfallgebührensatzung. Die Restabfallsäcke sind beim Kundenservice des ASR und in den Bürgerservicestellen erhältlich. Die gefüllten Säcke sind jeweils mit den Gebührensiegeln der Stadt, welche beim Kauf den Kunden ausgehändigt werden, zu versehen und werden am Entsorgungstag der Restabfallbehälter mitgenommen. Mit Entrichtung der Gebühr ist die Entsorgung pro Abfallsack bezahlt.
Für einmalige Aufräumaktionen oder im Rahmen von privaten Veranstaltungen ist die Gestellung eines oder mehrerer Restabfallbehälter möglich. Sie können den Restabfallbehälter beim Kundenservice bestellen. Es sind die Abholadresse, die Rechnungsadresse, der gewünschte Stelltermin und falls schon bekannt, der Leerungs- und der Endtermin mitzuteilen. Die Gebühren richten sich nach geltender Abfallgebührensatzung.
In der Stadt Chemnitz sind einige gemeinnützig tätige Einrichtungen etabliert, die gut erhaltene Gebrauchtgüter entgegennehmen. Die Abfallberatung des ASR berät telefonisch über die Abgabemöglichkeiten. Einen Flyer, in dem Hausratbörsen und Kleiderkammern gelistet sind, finden Sie auf unserer Website im Downloadbereich.
Gerne können Sie auch unseren Tausch- und Verschenkmarkt nutzen.
Es besteht Benutzungszwang für die Biotonne. Der Benutzungspflichtige kann sich vom Benutzungszwang befreien lassen, wenn die Bioabfälle auf dem angeschlossenen Grundstück ordnungsgemäß und schadlos entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kompostiert werden. Der Antrag auf Kompostierung im eigenen Gartengrundstück ist gebührenpflichtig und richtet sich nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz.
Sperrige Pflanzenabfälle, insbesondere Hecken-, Strauch- und Baumschnitt, die auf Grund ihrer Länge ohne weitere Vorbehandlung nicht in einen Bioabfallbehälter passen, können in einer Menge bis zu 2 m³ pro Anlieferung und Tag auf den Wertstoffhöfen der Stadt abgegeben werden. Angenommen werden Äste mit einem Durchmesser bis zu 10 cm und einer Länge bis zu 1,20 m.
Für größere Mengen Pflanzenabfälle, wie z. B. Rasenschnitt, Unkräuter, gehäckselter Baumschnitt können sogenannte Grüngut-Säcke (60-l-Fassungsvermögen) gegen Gebühr entsprechend der gültigen Abfallgebührensatzung erworben und genutzt werden. Die gefüllten Grüngut-Säcke sind über das gesamte Kalenderjahr auf den Wertstoffhöfen abzugeben.
Laub kann über die Bioabfallbehälter entsorgt werden. Für größere Mengen können sogenannte Saisonale Laub-Säcke (60-l- Fassungsvermögen) entsprechend geltender Abfallgebührensatzung erworben werden und in der Zeit vom 15.09. bis 15.12. eines jeden Kalenderjahres zugebunden neben der zu Leerung bereitgestellten Biotonne abgestellt werden.
Die Grüngut- und Saisonalen-Laub-Säcke sind während der Öffnungszeiten an den Wertstoffhöfen, im Kundenservice des ASR und in den Bürgerservicestellen erhältlich.
Nutzer von Wochenend- und Gartengrundstücken, auf deren Adresse keine Person laut Einwohnermelderegister mit Wohnsitz eingetragen ist, können eine saisonale Biotonne für einen befristeten Zeitraum (Gartensaison) beim Kundenservice des ASR bestellen. Der Behälter wird wöchentlich geleert. Die Gebühren für die saisonale Biotonne setzen sich aus der Regelentleerungsgebühr für den Entsorgungszeitraum und der Massegebühr für Bioabfälle zusammen.
Große sperrige Verpackungsabfälle wie Styroporteile, Folien und Kartonagen von Möbeln oder Elektrogeräten können kostenlos auf den Wertstoffhöfen der Stadt Chemnitz abgeben werden. Bitte stellen Sie diese Verpackungen nicht neben die Behälter am Grundstück.
Bei der Entsorgung wurde durch das Personal festgestellt, dass die Abfallbehälter mit Abfällen gefüllt waren, die laut Abfallsatzung der Stadt Chemnitz nicht in diese Behälter gehören. Der Grundstückseigentümer wird in solchen Fällen vom ASR zeitnah angeschrieben, um die weitere Verfahrensweise zu klären, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung wieder erfolgen kann.
Häufen sich die Verunreinigungen der Papiertonne, wird diese für die Entsorgung im Rahmen der Papiersammlung gesperrt. Der Grundstückseigentümer kann den Inhalt der Papiertonne selbst nachsortieren bzw. eine Entsorgung als Restabfall in Auftrag geben. Die Mehrkosten für die Entsorgung als Restabfall hat der Grundstückseigentümer zu tragen. Erst wenn sichergestellt ist, dass die Verunreinigungen aus der Papiertonne entfernt wurden, wird sie in die reguläre Papiertour wieder mit aufgenommen.
Abfallbehälter können gebührenpflichtig (gemäß geltender Abfallgebührensatzung) mit einem Behälterschloss ausgestattet werden. Die anfallende Jahresgebühr pro Abfallbehälter beinhaltet für das Ausrüsten eines Abfallbehälters mit einem Kippschloss oder einem sonstigem Einbauschloss, einschließlich der notwendigen Reparatur bzw. eines erforderlichen Austausches bei einem eingetretenen Defekt. Am Entsorgungstag können die Abfallbehälter im geschlossenen Zustand bereitgestellt werden. Der Behälter öffnet sich erst beim Kippvorgang am Entsorgungsfahrzeug. Nähere Informationen zum Behälterschloss erhalten Sie beim Kundenservice.
Die Anmeldung kann über die Sperrabfallkarte und über das Online-Anmeldesystem auf dieser Website erfolgen. Die Sperrabfallkarte erhalten Sie in Druckform auf allen Wertstoffhöfen, in den Bürgerservicestellen und beim Kundenservice. Weiterhin ist sie als pdf-Formular auf dieser Website verfügbar. Das Online-Anmeldesystem kann zur Anmeldung der Sperrabfallentsorgung innerhalb von 4 Wochen genutzt werden. Wünschen Sie die Abholung in Kombination mit einem gebührenpflichtigen Serviceangebote wie z. B. Terminabholung, Abholung aus der Wohnung, Komplettberäumung oder Expressabholung, ist die Sperrabfallkarte in Druckform oder das pdf-Formular auszufüllen und postalisch, per E-Mail oder per Fax zuzusenden.
Jeder Chemnitzer Haushalt hat einmal im Kalenderjahr die Möglichkeit, Sperrabfall kostenfrei abholen zu lassen. Jede weitere Abholung im Jahr ist gebührenpflichtig (gemäß geltender Abfallgebührensatzung).
Die Entsorgung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Auftrages beim ASR. Dem Kunden wird der Abholtermin mindestens 4 Kalendertage vor der Abholung schriftlich (per E-Mail oder postalisch) mitgeteilt. Es ist auch möglich, dass der Kunde einen Abholtermin von Montag – Freitag selbst bestimmt (Terminabholung) oder eine Expressabholung (Abholung an den folgenden 2 Werktagen von Montag bis Freitag nach Auftragseingang) erteilt. Termin- und Expressabholung sind gebührenpflichtig (gemäß geltender Abfallgebührensatzung).
Im Rahmen der Sperrabfallentsorgung kann die Abholung elektrischer und elektronischer Haushaltsgroßgeräte (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Kühlschrank) mit beauftragt werden. Die separate Abholung eines Haushaltsgroßgerätes (ohne Einsatz der Sperrabfallkarte) ist gegen Gebühr (gemäß geltender Abfallgebührensatzung) möglich.
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren nehmen alle fünf Wertstoffhöfe ohne zusätzliche Gebühren entgegen. Weitere Sammelstellen für ausgediente Energiesparlampen sind zu finden unter www.lichtzeichen.de
Ja. Defekte Elektro- und Elektronikgeräte können an allen fünf Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die Geräte sollten in einem Zustand sein, der eine spätere Behandlung und Verwertung nach den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zulässt. Bei Geräten mit austauschbaren Batterien oder Akkumulatoren sind diese vor der Abgabe vom Nutzer zu entnehmen und einem bestehenden Rücknahmesystem zuzuführen. Die Annahme von teilweise oder vollständig demontierten Elektro- und Elektronikgeräte kann abgelehnt werden.
Haushaltsübliche Kleinmengen an Problemabfällen, d. h. Abfallmengen bis 5 kg pro Haushalt und Jahr sowie Altfarben bis 25 kg pro Haushalt und Jahr, können ohne zusätzliche Gebühren am Schadstoffmobil abgegeben werden. Das Schadstoffmobil steht immer samstags in der Zeit von 08:00 – 13:00 Uhr auf einem der Wertstoffhöfe. Die aktuellen Termine werden auf dieser Website unter Aktuelles bekanntgegeben.
Ist die Farbe bereits eingetrocknet, kann diese in den Restabfall gegeben werden. Im ausgehärteten Zustand stellt die Wandfarbe keinen Problemabfall dar. Der leere Farbeimer gehört in die gelbe Tonne. Sollte die Wandfarbe noch flüssig sein, kann diese am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Eine Rücknahme erfolgt durch die Händler und Vertreiber von Starterbatterien. Eine Abgabe auf dem Wertstoffhof ist nicht möglich.
Sollten die haushaltsnahen Papierbehälter des Grundstückes nicht zur Entsorgung ausreichen, stehen auf den Wertstoffhöfen große Papierpressen zur Verfügung. Bitte keine Kartons und Kartonagen neben den Papierbehältern am Grundstück bereitstellen.
Komposterde und Rindenmulch können auf allen Chemnitzer Wertstoffhöfen in Selbstbedienung erworben werden und sind in der Gartensaison (über die Sommermonate) erhältlich. Der Starttermin des Verkaufs wird über unsere Website unter Aktuelles bekanntgegeben. Der Kauf eines Sackes berechtigt zu einer Befüllung.
Bauabfälle werden an den Wertstoffhöfen generell nicht angenommen. Sie können die Abfälle an der Kleinannahmestelle des Abfallwirtschaftsverbandes Chemnitz am Weißen Weg gegen Gebühr abgeben.
Weitere Informationen unter www.awvc.de
Der Abfallwirtschaftsverband Chemnitz am Weißen Weg nimmt an der Kleinmengenannahme diese Abfälle gegen Gebühr entgegen. Da es sich bei diesen Abfällen um gefährliche Abfälle handelt, sollten Sie beim Abbruch Schutzbekleidung tragen und die Abfälle beim Transport entsprechend verpacken.
Weitere Informationen unter www.awvc.de
Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück ist neben der Einigung zwischen Verkäufer und Käufer (notarieller Kaufvertrag) der Eintrag im Grundbuch erforderlich (§ 873 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Der Besitzübergang dagegen erfordert lediglich eine Einigung (notarieller Kaufvertrag) und die Möglichkeit der Inbesitznahme.
Entsprechend § 892 BGB gilt der Inhalt des Grundbuches als richtig. Da nur der Eigentümer zweifelsfrei aus dem jeweiligen Grundbuchblatt ermittelt werden kann, wird in der Regel der im Grundbuch eingetragene Eigentümer als Gebührenschuldner herangezogen.
Gemäß geltender Abfallsatzung sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Chemnitz ist geregelt, dass bei einem Wechsel des Grundstückseigentümers sowohl der bisherige (Verkäufer) als auch der neue Grundstückseigentümer (Käufer) verpflichtet ist, den Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz unverzüglich darüber schriftlich zu unterrichten. Bei einem Wechsel des Grundstückseigentümers geht nach Vorlage des Grundbucheintrages die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Monats auf den Käufer über. Nach dieser Maßgabe werden auch die entsprechenden Gebührenbescheide erstellt. Abweichend davon besteht jedoch die Möglichkeit, bis zur Eintragung des Eigentümerwechsels, die Gebührenbescheide an einen Bevollmächtigten – hier an den Käufer– für die Zukunft bekanntzugeben.
Dies setzt jedoch zwingend voraus, dass die schriftliche Vollmacht von Verkäufer / Käufer unterschrieben vorliegt. Die Vollmacht können Sie hier herunterladen.
Darüber hinaus bitten wir Sie, sobald Ihnen die Eintragungs- /Austragungsmitteilungen von Seiten des Grundbuchamtes der Stadt Chemnitz vorliegen, sich erneut an uns zu wenden. Danach werden wir entsprechend der grundbuchamtlichen Eintragungen die Änderungen der Gebührenbescheide vornehmen.
Nutzen und Lasten/ Übergabeprotokolle können für die Erstellung von Gebührenbescheiden nicht berücksichtigt werden.