Wir schaffen's weg

Gebühren

Spezielle Leistungen

Restabfallsack

Für Restabfälle, die in Ausnahmefällen (z. B. Aufräumaktion, Umzug) das Fassungsvermögen der vorhandenen Abfallbehälter übersteigen und sich zum Einsammeln in Abfallsäcken eignen, gibt es 80-l-Abfallsäcke gegen eine Gebühr von 3,50 EUR.

Abfallsäcke mit dem Aufdruck – ASR – sind mit der gültigen Gebührenmarke zu versehen und am Entsorgungstag zugebunden neben dem Restabfallbehälter zur Entsorgung bereitzustellen.

Die Abfallsäcke können im Kundenservice des ASR, in den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz käuflich erworben werden.

Saisonaler Laub-Säcke - saisonales Holsystem

Für die Entsorgung von Laub gibt es als Zusatzangebot gebührenpflichtige Saisonale Laub-Säcke mit einem Fassungsvermögen von 60 l. Die gefüllten Säcke werden in der Zeit vom 15.09. – 15.12. eines Kalenderjahres am Leerungstag der am Grundstück vorhandenen Biotonne zugebunden als Bestellung mitgenommen.

Der saisonale Laub-Sack darf ein Maximalgewicht von 20 kg nicht überschreiten.

Gegen eine Gebühr von 3,00 EUR pro Sack sind die Saisonalen Laub-Säcke auf den Wertstoffhöfen, im Kundenservice des ASR, in den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz erhältlich.

Grüngut-Sack - ganzjähriges Bringsystem

Für die Entsorgung von Pflanzenabfällen wie z. B. Rasenschnitt gibt es als Zusatzangebot gebührenpflichtige 60-l-Grüngut Säcke, die ganzjährig an den Wertstoffhöfen abgegeben werden können.

Der Grüngut-Sack darf ein Maximalgewicht von 20 kg nicht überschreiten.

Gegen eine Gebühr von 1,00 EUR pro Sack sind die Grüngut-Säcke auf den Wertstoffhöfen, im Kundenservice des ASR, in den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz erhältlich. 

Transportgebühr - Abholung von Elektro(nik)großgeräten gegen Gebühr

Für elektrische und elektronische Großgeräte besteht auf Bestellung die Möglichkeit der Abholung vom Grundstück gegen Zahlung einer Transportgebühr von 13,24 EUR pro Gerät. 

Kippschloss

Verschließbare Abfallbehälter für Rest- und Bioabfälle, Papier, Pappe und Kartonagen sowie für HMTV-Abfälle können auf Antrag und gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden.

Die Gebühr für das Ausrüsten eines Abfallbehälters mit einem Kippschloss oder einem sonstigem Einbauschloss, einschließlich der notwendigen Reparatur bzw. eines erforderlichen Austausches bei einem eingetretenen Defekt beträgt:

17,21 EUR pro Abfallbehälter 

 


Zusatzleerungen von Abfallbehältern außerhalb des regulären Leerungsturnus

Der ASR entsorgt die Abfallbehälter nach dem angemeldeten Entsorgungsrhythmus. Bei Bedarf können zusätzliche Sonderentsorgungen für Rest- und Bioabfall, Papier, Pappe und Kartonagen sowie für HMTV-Abfall durch den Grundstückseigentümer bestellt werden.

Die Gebühren werden nach Inanspruchnahme der Leistungen dem Besteller berechnet und setzen sich wie folgt zusammen:

1. Entsorgungsgebühr:

  • 18,85 EUR für Abfallbehälter bis 240 l
  • 21,76 EUR für Abfallbehälter ab 660 l

2. Massegebühr:

  • 238,00 EUR/t (0,238 EUR/kg) für Restabfall
  • 68,00 EUR/t (0,068 EUR/kg) für Bioabfall
  • 238,00 EUR/t (0,238 EUR/kg) für HMTV-Abfall

Bereitstellung von Abfallbehältern für eine Sonderentsorgung außerhalb der regelmäßigen Entsorgung / Veranstaltungsservice

Bei Umzug, Entrümpelungsaktionen in Haus und Garten, Veranstaltungen oder privaten Festlichkeiten (z.B. Polterabend) können Chemnitzer Bürger, Grundstückseigentümer und Festveranstalter beim ASR Rest- und Bioabfallbehälter sowie Abfallbehälter für Papier, Pappe und Kartonagen für eine einmalige Entsorgungsaktion bestellen.

Die Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:

1. Bereitstellungsgebühr:

  • 13,24 EUR je Abfallbehälter

2. Entsorgungsgebühr:

  • 18,85 EUR für Abfallbehälter bis 240 l
  • 21,76 EUR für Abfallbehälter ab 660 l

3. Massegebühr:

  • 238,00 EUR/t (0,238 EUR/kg) für Restabfall
  • 68,00 EUR/t (0,068 EUR/kg) für Bioabfall

Behälterumbestellung (Tausch eines Abfallbehälters gegen einen Abfallbehälter mit anderem Volumen)

Auf Antrag können die Behältergrößen​​​​​​​ gewechselt werden. Unabhängig vom Gefäßsystem wird eine Gebühr von 26,50 EUR pro Gefäß fällig. (siehe § 6 Abfallgebührensatzung).


Express-Behälterbestellung - Abfallbehälterbestellung für Neukunden in kürzerer Zeit

Bei einer schriftlichen Beauftragung des ASR durch den Grundstückseigentümer bis sechs Werktage vor Ablauf des Vormonats kann die Bereitstellung der Abfallbehälter und die Einbindung in den Abholturnus auch nach Verstreichen dieser Frist erfolgen.

Für diese Leistung wird eine Gebühr von 17,65 EUR pro Auftrag berechnet.

Zusatzleistungen Sperrabfall
  • Abholung von Sperrabfall aus der Wohnung oder Nebengelassen im Grundstück bzw. bei Komplettberäumung der Wohnung pro angefangenem Arbeitswert (6 Minunten): 
    • bei Einsatz eines Fahrzeuges mit Fahrer: 9,00 EUR
    • zusätzlicher Mitarbeiter: 2,50 EUR
    • Terminabholung (individueller Abholtermin von Montag bis Freitag): 20,50 EUR pro Auftrag

Eine bestellte Abholung von Sperrabfall ohne oder bei bereits abgegoltener Sperrabfallkarte ist gebührenpflichtig:

  • An- und Abfahrtspauschale: 44,52 EUR
  • je m³ bereitgestelltem Sperrabfall: 32,40 EUR
Biofilterdeckel

Biotonnen mit Biofilterdeckeln können auf Antrag und gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Die Zusatzgebühr für das Ausrüsten eines 80-l- bzw. 120-l-Bioabfallbehälters mit einem Biofilterdeckel einschließlich des 2-jährigen Austausches des Filtermaterials beträgt:

  • 24,69 EUR pro Behälter und Jahr.
Bereitstellung einer "saisonalen Biotonne"

Die Gebühr für die Bereitstellung und Abholung einer "saisonalen Biotonne" beträgt 13,24 EUR.