Wir schaffen's weg

Bioabfall


Was ist Bioabfall?

Bioabfälle sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Gartenabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle, die in haushaltstypischer Art und Menge anfallen.

Was gehört zum Bioabfall?

  • Rasenschnitt, Laub, Hecken-, Baum- und Strauchschnitt
  • Unkräuter, Fallobst, Obst- und Gemüsereste
  • Eier- und Nussschalen
  • Kaffeesatz mit Filtertüte, Teebeutel
  • Kleintierstreu (aus der Haltung von pflanzenfressenden Heimtieren, organisch abbaubar)

Ausgeschlossen vom Einsammeln und Befördern durch die Stadt sind Küchen- und Speiseabfälle und ehemalige Lebensmittel tierischer Herkunft aus gewerblichen Einrichtungen (Kategorie 3 Material gemäß Artikel 10 (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte) - § 14 Abfallsatzung.

Bei Gaststätten, Imbissen und Kantinen wird geprüft, ob eine Biotonne gestellt werden kann.

Was gehört u. a. nicht zum Bioabfall?
Art des Abfalls Wohin damit?

Speisereste aus Gastronomiebetrieben

Entsorgungsfachbetriebe

Küchen- und Speiseabfälle aus dem Gewerbe (z. B. Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomiebetrieben, Großküchen, Cateringgewerbe, Hersteller von Fertiggerichten)

zugelassene Entsorgungsfirmen

rohe und gekochte Fleisch- und Fischreste sowie Schlachtkörper und Teile von geschlachteten Tieren oder von getötetem Wild, soweit sie die in einem Vierpersonenhaushalt typischerweise anfallende Menge überschreiten

Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen (TBA) in Lenz

Katzen- und Hundekot oder sonstige Tierexkremente, einschließlich der Inhalte von Katzentoiletten (Katzenstreu)

Restabfallbehälter

Asche, z. B. aus Holzfeuerung

Restabfallbehälter

Steine

Kleinmengenannahme des AWVC am Weißen Weg

Aus Gründen der Hygiene, der Sauberhaltung der Biotonnen und des Kompostierverfahrens sollten feuchte Abfälle vor Einbringen in den Abfallbehälter in saugfähiges Altpapier eingeschlagen werden. Dazu bitte keine Buntdrucke verwenden!

Informationsblätter und Broschüren zur Abfalltrennung finden Sie in unserem Downloadbereich.

Abfallbehälter/Behältergrößen und zulässige Höchstgewichte


Bestimmungen zur Biotonnennutzung

Erzeuger und Besitzer von Bioabfällen aus anderen Herkunftsbereichen/Gewerbe können eine Biotonne nutzen, sofern Bioabfälle in haushaltsüblicher Menge und Art anfallen (siehe § 3 Abfallsatzung).


Gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern (gemischt genutzte Grundstücke)

Mehrere Anschluss- und Benutzungspflichtige eines gemischt genutzten Grundstückes können eine Gemeinschaft zur Gemeinsamen Benutzung von Abfallbehältern bilden.