Gebühren
Verwaltungsgebühren
Für die Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen gemäß Abfallsatzung zur
- Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Abfallentsorgung
- Befreiung vom Benutzungszwang der Biotonne wegen Eigenverwertung
- Gemeinsame Nutzung der Abfallbehälter mit dem Nachbarn
- Nutzung eines 40-l-Restabfallbehälter (1-Personen-Grundstücke)
- Nutzung eines 40-l-Bioabfallbehälters (Grundstücke mit einem Haushalt)
werden Verwaltungsgebühren nach geltender Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz erhoben.