Fahrbahnen
Turnusmäßige Reinigung
Innerhalb der geschlossenen Ortslage der Stadt Chemnitz reinigen wir satzungsgemäß die Fahrbahnen der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, sofern die Reinigungspflicht nicht den Anliegern übertragen wurde.
Der Reinigungsturnus ist per Stadtratsbeschluss im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Chemnitz geregelt.
Im Rahmen der Fahrbahnreinigung werden auf den durch die Stadt Chemnitz gereinigten Fahrbahnen auch die öffentlichen Radwege sowie die Parktaschen betreut.
Kombinationsreinigung
Bei der Kombireinigung erfolgt die gleichzeitige Reinigung der Fahrbahn durch manuelle Kräfte und Kehrmaschine. Dabei wird durch die "Zukehrer" (in der Regel 2 Mitarbeiter) der Kehricht nicht aufgenommen, sondern aus dem Schnittgerinne und zwischen den Fahrzeugen sowie aus Parktaschen heraus der Kehrmaschine zugekehrt/-geblasen.
Gebühren
Kürzel | Reinigungsklasse | Reinigungshäufigkeit | Reinigungsgebühr |
---|---|---|---|
C 0,5 |
Fahrbahnen |
alle 2 Wochen |
1,97 EUR |
C 1 |
Fahrbahnen |
1-mal wöchentlich |
3,12 EUR |
C 2 |
Fahrbahnen |
2-mal wöchentlich |
5,42 EUR |
C 3 |
Fahrbahnen |
3-mal wöchentlich |
7,72 EUR |
C 5 |
Fahrbahnen |
5-mal wöchentlich |
12,32 EUR |
Die Reinigungsgebühren verstehen sich jährlich je Frontmeter.