Mobile Abwasserentsorgung
Entgelte/Satzungen
Entsorgungsentgelt
Stand : 1. Januar 2023 | Entgelte |
1. Kunde zahlt für die Entsorgung (inkl. 15 m Saugschlauch gem. Anlage 2 zu § 14 (4) und (6) der Entwässerungssatzung, Punkt 2):
1.1 | von Fäkal- und Abwasserschlämmen aus Kleinkläranlagen, oder Fäkaliengruben oder Containeranlagen (gem. § 2 Nr. 19, 20, 20a Entwässerungssatzung)
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1.2 | von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben (gem. § 2 Nr. 18 Entwässerungssatzung)
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1.3 |
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1.4 | bei sofortiger Entsorgung/Havarieeinsatz einen Zuschlag
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1.5 | bei Entfernungsüberschreitung (mehr als 15 m Sauglänge gem. Anlage 2 zu § 14 (4) und (6 ) der Entwässerungssatzung, Punkt 2) einen Zuschlag je ein Meter zusätzlichen Schlauchstücks:
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Die Entgelte in den Positionen I., II., IV. und V. sind umsatzsteuerfrei. Die Entgelte in den Positionen III. enthalten den jeweils gültigen Umsatzsteuersatz. Bei gesetzlicher Änderung des Steuersatzes erfolgt die Änderung bzw. Anpassung des Entgeltblattes.