Mobile Abwasserentsorgung
Entsorgungszyklen
Bezug nehmend auf § 14 (4) Entwässerungssatzung der Stadt Chemnitz werden folgende Mindestzeiträume für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen festgelegt:
Abflusslose Gruben
Art der Grube | Entsorgungszyklus |
---|---|
Fäkaliengruben (gem. § 2 Nr. 19) |
1-mal jährlich |
abflusslose Gruben (gem. § 2 Nr. 18) |
1-mal monatlich |
Kleinkläranlagen
Art der Kläranlage | Entsorgungszyklus |
---|---|
Mehrkammer-Absetzgrube |
1-mal jährlich |
Mehrkammer-Ausfaulgrube |
alle 2 Jahre |
Vollbiologisch wirkende Anlagen |
1-mal jährlich |
Abwasser-/Absetzgruben |
1-mal jährlich |
Der Entsorgungszyklus wird durch den ESC nach Anhörung des Schmutzwassererzeugers, unter Berücksichtigung der Herstellerhinweise, der DIN 4261, DIN EN 12566 und DIN EN 12255, der wasserrechtlichen Entscheidung, bei vollbiologisch wirkenden Kleinkläranlagen zusätzlich nach den Empfehlungen der Wartungsfirma, festgelegt. Änderungen des Entsorgungszyklus sind beim ESC unter Angabe der Gründe schriftlich oder elektronisch zu beantragen.