Bioabfall
Was ist Bioabfall?
Bioabfälle sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Gartenabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle aus privaten Haushaltungen.
Was gehört zum Bioabfall?
- Rasenschnitt, Laub, Hecken-, Baum- und Strauchschnitt
- Unkräuter, Fallobst, Obst- und Gemüseabfälle
- Eier- und Nussschalen
- Kaffeesatz mit Filtertüte,Teebeutel
- Kleintierstreu (aus der Haltung von pflanzenfressenden Heimtieren, organisch abbaubar)
Was gehört u. a. nicht zum Bioabfall?
Art des Abfalls | Wohin damit? |
---|---|
Plastiktüten, Biokunststoffe, die als Sammelgefäß benutzt werden |
Restabfallbehälter |
Küchen- und Speiseabfälle aus dem Gewerbe (z. B. Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomiebetrieben, Großküchen, Cateringgewerbe, Hersteller von Fertiggerichten) |
zugelassene Entsorgungsfirmen |
rohe und gekochte Fleisch- und Fischreste sowie Schlachtkörper und Teile von geschlachteten Tieren oder von getötetem Wild, soweit sie die in einem Vierpersonenhaushalt typischerweise anfallende Menge überschreiten |
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen (TBA) in Lenz |
Katzen- und Hundekot oder sonstige Tierexkremente, einschließlich der Inhalte von Katzentoiletten (Katzenstreu) |
Restabfallbehälter |
Asche, z. B. aus Holzfeuerung |
Restabfallbehälter |
Steine |
Kleinmengenannahme des AWVC am Weißen Weg |
Aus Gründen der Hygiene, der Sauberhaltung der Biotonnen und des Kompostierverfahrens sollten feuchte Abfälle vor Einbringen in den Abfallbehälter in saugfähiges Altpapier eingeschlagen werden. Dazu bitte keine Buntdrucke verwenden!
Informationsblätter und Broschüren zur Abfalltrennung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Richtwerte für das vorzuhaltende Bioabfallvolumen
Der Anschlusspflichtige kann die Behältergröße selbst bestimmen. Aus hygienischem Grund wird die Biotonne generell wöchentlich entsorgt.
Gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern (mit dem Nachbarn)
Mehrere Anschluss- und Benutzungspflichtige benachbarter Grundstücke können eine Gemeinschaft zur gemeinsamen Benutzung von Abfallbehältern bilden.
Befreiung von der Benutzung der Biotonne wegen Kompostierung
Der Erzeuger oder Besitzer von Bioabfällen kann auf schriftlichen Antrag von der Benutzung der Biotonne befreit werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Bioabfälle auf dem im Rahmen der privaten Lebensführung genutzten Grundstück anfallen und in eigener Kompostierung verwertet werden. Ordnungsgemäß und schadlos ist die Verwertung nur dann, wenn sämtliche auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle ganzjährig verwertet werden. Die Verwertung hat so zu erfolgen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht und dass das Wohl der Allgemeinheit, z. B. durch Gerüche oder Siedlungsungeziefer, nicht beeinträchtigt wird. Weiterhin ist zur Sicherstellung der Verwertung der Bioabfälle eine Gartenfläche mit mindestens 25 m² (ohne Rasen, Wege, Terrassen) pro gemeldete Person nachzuweisen. Die Stadt ist befugt, die Ordnungsmäßigkeit der Verwertung gemäß gültiger Abfallsatzung der Stadt Chemnitz zu kontrollieren. Für die Bewilligung der Befreiung vom Benutzungszwang der Biotonne werden Verwaltungsgebühren erhoben.
Sonderleistungen
Saisonale Biotonne:
Nutzer von Wochenend- und Gartengrundstücken, auf deren Adresse keine Person laut Einwohnermelderegister mit Wohnsitz eingetragen ist, können eine saisonale Biotonne für einen befristeten Zeitraum (Gartensaison) beim Kundenservice des ASR bestellen.
Der Behälter wird für die Sommermonate zur Verfügung gestellt und wöchentlich entleert. Die Gebühren setzen sich aus der Regelentleerungsgebühr für den Entsorgungszeitraum und der Massegebühr für Bioabfall entsprechend der geltenden Abfallgebührensatzung zusammen.
Für die Bereitstellung und Abholung der „Saisonalen Biotonne" werden Gebühren gemäß der geltenden Abfallgebührensatzung erhoben.
- Laubsäcke
- Grünschnittsäcke
- Säcke für Rindenmulch und Komposterde
- Sperrige Pflanzenabfälle (lose Abgabe möglich)
- Kippschloss (Verschließbare Abfallbehälter)
- Vollservice (Abholung der Abfallbehälter aus dem Grundstück und zurück)
- Bestellung von Sonderentsorgungen Abfallbehälter
- Bereitstellung von Abfallbehältern und Veranstaltungsservice