Wir schaffen's weg

Elektro(nik)geräte


Was sind Elektro(nik)geräte?

Unter den Begriff Elektro(nik)geräte fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte, die für den Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen oder die der Erzeugung, Übertragung und Messung derartiger Ströme und Felder dienen.  Elektro- und Elektronikgeräte enthalten neben einer Reihe von recycelbaren Materialien auch oftmals Schadstoffe. Diese Geräte sind mit dem Symbol der "durchgestrichenen Abfalltonne" gekennzeichnet.   

Gemäß dem bundesweit geltenden Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) müssen diese Geräte deshalb getrennt vom übrigen Abfall erfasst und einer speziellen Behandlung und Verwertung zugeführt werden. Keinesfalls sind ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte über den Restabfall zu entsorgen.
 

Was gehört zu den Elektro(nik)geräten?

  • Elektrische und elektronische Haushaltgroßgeräte wie z. B. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Elektroherde, große Elektrokochplatten, Backöfen, Wäschetrockner, Staubsauger, elektrische Rasenmäher, elektrische Schreibmaschinen, Nähmaschinen,  Hifi-Anlagen, Stehleuchten, elektrisch verstellbarer Fernsehsessel, Badezimmer-Spiegelschrank mit Beleuchtung
  • Nachtspeicherheizgeräte 
  • Wärmeüberträger  wie z. B. Kühlschränke, Gefriertruhen oder –schränke, Klimageräte, Wärmepumpen, Entfeuchter
  • TV-Geräte, Bildschirme, Notebooks, Tablets, Laptops, LCD-Fotorahmen, E-Book-Reader  
  • Lampen aller Art (außer Glühlampen) wie z. B. Leuchtstoffröhren, LEDs, Energiesparlampen 
  • Elektrische und elektronische Haushaltkleingeräte wie z. B. kleine IT-Geräte, Taschenrechner, Telefone, Mobiltelefone, GPS-Navigationsgeräte, Faxgeräte, Radios, Videokameras, Kaffeemaschinen,  Wasserkocher, Toaster, Bügeleisen, Föhn, Rasierapparate, batteriebetriebene Wecker und Armbanduhren, elektrische Werkzeuge, Lötkolben, elektrische oder elektronische Spielzeuge, Fahrradcomputer, Mähroboter, Sportschuhe mit Beleuchtung
  • Photovoltaikmodule 
Was gehört u. a. nicht zu den Elektro(nik)geräten?
Art des Abfalls Wohin damit?

Gerätebatterien und -akkus, die ohne Weiteres aus dem Gerät entfernt werden können

Sammelstellen für Batterien im Fachhandel, Wertstoffhöfe 

Tonerkartuschen, Druckerpatronen

Fachhandel, Wertstoffhöfe

Glühlampen

Restabfallbehälter

Elektrofahrzeuge jeglicher Art

Altfahrzeugverwertung

 

Informationsblätter und Broschüren zur Abfalltrennung finden Sie in unserem Downloadbereich.


Entsorgungshinweise

Elektro(nik)geräte aus privaten Haushalten

Nutzung der Sammelbehälter für Elektro(nik)kleingeräte und Metalle

  • nur elektrische und elektronische Kleingeräte einwerfen, die ohne Problem durch die Einwurföffnung passen,
  • die austauschbaren Geräteatterien und -akkus sind vor dem Einwerfen zu entnehmen und separat zu entsorgen,
  • die auf Elektro(nik)kleingeräten (z. B. Mobiltelefone) vorhandenen persönlichen Daten sind eigenverantwortlich zu löschen

Standorte der Sammelbehälter für Elektro(nik)kleingeräte und Metalle

Große elektrische und elektronische Altgeräte oder Hausratsgegenstände aus Metall, die nicht durch die Einwurföffnung der Sammelbehälter passen, werden während der Öffnungszeiten an den 5 Wertstoffhöfen in der Stadt kostenfrei angenommen.

Selbstanlieferung an die Wertstoffhöfe
  • Für die kostenfreie Abgabe der Altgeräte stehen die kommunalen Wertstoffhöfe als Sammelstellen zur Verfügung.
  • Austauschbare Gerätebatterien und -akkus sind vor Abgabe aus dem Elektro(nik)gerät zu entfernen. 
  • Auf Speichermedien enthaltene Daten sind in Eigenverantwortung vor der Abgabe des Gerätes zu löschen. 
  • Für Nachtspeicherheizgeräte und Photovoltaikmodule gelten besondere Annahmebedingungen. Bitte nehmen Sie mit unserer Abfallberatung Kontakt auf.  

 

 

Abholung von Elektro(nik)großgeräten mit Sperrabfallkarte/Online-System

Im Rahmen der einmal jährlich für jeden Haushalt bestellbaren Sperrabfallentsorgung ist auch die Mitnahme von elektrischen oder elektronischen Haushaltsgroßgeräten möglich.

Abholung von Elektro(nik)großgeräten gegen Gebühr

Es ist auch eine separate Abholung von elektrischen und elektronischen Großgeräten (ohne Einsatz der Sperrabfallkarte) gegen Zahlung einer Transportgebühr pro Gerät möglich.

 

Elektro(nik)geräte aus anderen Herkunftsbereichen (Industrie, Gewerbe, sonstige Einrichtungen)
  • Elektro(nik)geräte aus anderen Herkunftsbereichen, die in Beschaffenheit und Menge mit Geräten aus privaten Haushalten vergleichbar sind, können ebenfalls an den kommunalen Wertstoffhöfen (Sammelstellen) abgegeben werden.
  • Die Anlieferung einer größeren Menge an Altgeräten ist nur nach Voranmeldung und Terminvereinbarung an der Sammelstelle ASR Betriebshof, Blankenburgstraße 62 in 09114 Chemnitz möglich. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Bei Anlieferung gilt die Benutzungsordnung für die Sammelstelle Betriebshof ASR.
  • Elektro(nik)geräte, die ausschließlich gewerblich genutzt werden können und nicht für die Privathaushalte verkauft werden, dürfen nicht über die kommunalen Sammelstellen entsorgt werden.