Leichtverpackungen

Was sind Leichtverpackungen?
Leichtverpackungen sind Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech, Verbund- und Naturmaterialien. Sie werden in Gelben Tonnen gesammelt und die Mengen je nach Materialart einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt. Die Entsorgung der Gelben Tonnen übernimmt im Auftrag des ASR die WeTraC GmbH.
Was gehört zu den Leichtverpackungen?
- Verkaufsverpackungen aus Kunststoff wie z. B. Folien wie Einkaufstüten, Beutel, Luftpolsterfolie, Flaschen von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln, Becher von Milchprodukten, Obst- und Gemüseschalen aus Schaumstoff, Styroporverpackungen, Verpackungschips
- Verkaufsverpackungen aus Weißblech und Aluminium, wie z. B. Aluminiumschalen, -dosen, -deckel, Getränke- und Konservendosen, Kronkorken, leere Spraydosen
- Verkaufsverpackungen aus Verbundmaterial, wie z. B. Getränke- und Milchkartons, Kaffee- und Suppentüten
- Verkaufsverpackungen aus Naturmaterialien, wie z. B. Baumwollbeutel und –netze, Steingutflaschen, Holzschachteln
Die Leichtverpackungen sind ohne Restinhalte und lose in die Behälter einzufüllen.
Was gehört u. a. nicht zu den Leichtverpackungen?
Art des Abfalls | Wohin damit? |
---|---|
Hausratgegenstände |
Wertstoffhöfe |
Gartenmöbel aus Kunststoff und Metall |
Wertstoffhöfe |
Verkaufsverpackungen aus Glas |
Depotcontainer |
Verkaufsverpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen |
Blaue Tonne |
Bioabfälle |
Biotonne |
Einwegwindeln, Kehricht, Asche |
Restabfallbehälter |
Informationsblätter und Broschüren zur Abfalltrennung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Für die Entsorgung von ausschließlich Verkaufsverpackungen können Gewerbeunternehmen und Öffentliche Einrichtungen die Gelbe Tonne nutzen. Die Abholung der Gelben Tonne ist kostenfrei.
Behältergrößen und zulässige Höchstgewichte
Die Entsorgung von Transportverpackungen über das von den dualen Systemen betriebene System zur Erfassung von Verkaufsverpackungen (Sammelgefäß Gelbe Tonne) ist nicht möglich.
Zusätzliche Gelbe Tonnen
Zusätzliche Gelbe Tonnen sind beim Kundenservice bestellbar.
Gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern (gemischt genutzte Grundstücke)
Mehrere Anschluss- und Benutzungspflichtige gemischt genutzter Grundstücke können eine Gemeinschaft zur gemeinsamen Benutzung von Abfallbehältern bilden.
Sonderleistungen
- Einbauschloss (Verschließbare Abfallbehälter)
- Vollservice (Abholung der Abfallbehälter aus dem Grundstück und zurück)
- Bereitstellung von Abfallbehältern und Veranstaltungsservice