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Sperrabfall


Was ist Sperrabfall?

Sperrabfall (Volksmund: Sperrmüll) ist sperriger Hausrat, der wegen seines Umfangs, seiner Masse oder seiner Beschaffenheit nicht in die von der Stadt zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passt, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnte.

Was gehört zum Sperrabfall?

  • z. B. Möbelteile, Koffer, Teppiche, Matratzen, Haushaltsschrott
  • sperrige Kunststofferzeugnisse aus dem Haushalt, wie z. B. Plastikstühle oder -tische
Was gehört u. a. nicht zum Sperrabfall?
Art des Abfalls Wohin damit?

Gummi, Abdeckfolie

Restabfallbehälter

Türen, Fenster, Bauschutt

Kleinmengenannahme des AWVC am Weißen Weg

Autoteile

zertifizierte Annahmestellen/Verwerter

Alttextilien/Lumpen

Alttextiliencontainer

Bioabfälle, Gartenabfälle

Biotonne, Eigenkompostierung

Farben, Lacke

Schadstoffsammlung

Verpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen

Blaue Tonne

Produktionsabfälle und sonstige Abfälle aus gewerblicher Tätigkeit

zertifizierte Annahmestellen/Verwerter

Informationsblätter und Broschüren zur Abfalltrennung finden Sie in unserem Downloadbereich.


Sperrabfallkarte/Online-System

Jeder Haushalt und jeder Abfallerzeuger/-besitzer aus anderen Herkunftsbereichen/Gewerbe, die ihren Sitz in der Stadt Chemnitz haben und an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, haben die Möglichkeit, einmal im Jahr haushaltstypischen Sperrabfall vom ASR gebührenfrei abholen zu lassen.

Die abholbare Menge Sperrabfall aus Privathaushalten ist begrenzt auf maximal 20 m³ pro Haushalt und Jahr, die aus anderen Herkunftsbereichen/Gewerbe auf maximal 10 m³ pro Unternehmen und Jahr. Mehrmengen werden gemäß geltender Abfallgebührensatzung nachberechnet.

Die Bestellung ist schriftlich mit Hilfe einer sogenannten „Sperrabfallkarte“ oder online auf dieser Website, unter Angabe von Art und Anzahl der Gegenstände sowie der Wohn- bzw. Abholadresse an den ASR zu richten. Die Sperrabfallkarte zum Ausfüllen per Hand liegt an den Wertstoffhöfen, im Kundenservice des ASR und bei den Bürgerservicestellen zur Mitnahme aus.

Im Rahmen der Sperrabfallabholung besteht auch die Möglichkeit der Mitnahme von elektrischen/elektronischen Großgeräten, wie z. B. Waschmaschine, Kühlschrank oder Fernsehgerät. Der Sperrabfall wird i. d. R. innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Bestellung abgeholt. Der Abholtermin wird vom ASR festgelegt und dem Kunden mindestens 4 Kalendertage vor der Abholung schriftlich (per E-Mail oder postalisch) mitgeteilt. Die Abholung erfolgt von Montag bis Freitag.

Sammelentsorgungen von Sperrabfall mehrerer Benutzungsberechtigter einer Wohnadresse sind in Absprache mit dem ASR möglich.

Die Sperrabfallkarte ist mit gebührenpflichtigen Zusatzleistungen kombinierbar.
Eine Sperrabfallentsorgung von Grundstücken, die nicht an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind sowie von unbewohnten Grundstücken ist gebührenpflichtig möglich.


Bereitstellung des Sperrabfalls

Bei Nutzung der Sperrabfallentsorgung sind die Gegenstände am vorgesehenen Abholtag bis 6 Uhr, frühestens am Vortag ab 18 Uhr, am Fahrbahnrand vor dem Grundstück bereitzustellen. Es erleichtert die anschließende Verwertung, wenn die Gegenstände nach Holz, Metall und sonstigem Sperrabfall sortiert bereit stehen. Nur der angemeldete Sperrabfall wird mitgenommen. Gegenstände, die nicht zum Sperrabfall gehören, werden nicht entsorgt.

Bei der Abholung des Sperrabfalls aus der Wohnung sorgt der Kunde am Abholtag dafür, dass ein ungehinderter Zugang für das Entsorgungspersonal gewährleistet ist. Größere Gegenstände sind so zu zerlegen, dass sie von zwei Personen problemlos durch das Grundstück befördert werden können (max. 80 kg pro Stück). Zur Demontage ist das Entsorgungspersonal nicht verpflichtet. Weiterhin müssen die Transportwege trittsicher, ausreichend beleuchtet und im Winter schnee- und glättefrei sein.


Selbstanlieferung Sperrabfall

Chemnitzer Bürger und Abfallerzeuger/-besitzer aus anderen Herkunftsbereichen/Gewerbe können Sperrabfall gebührenfrei an den Wertstoffhöfen abgeben.

Informationsblätter und Broschüren zur Abfalltrennung finden Sie in unserem Downloadbereich.


Zusatzleistungen

Die Sperrabfallkarte ist mit folgenden gebührenpflichtigen Serviceangeboten kombinierbar:

Terminabholung

Der Sperrabfall kann zu einem individuellen Termin (von Montag bis Freitag möglich) abgeholt werden. Für diesen Service wird eine Gebühr berechnet (gemäß geltender Abfallgebührensatzung). Der Termin wird vom ASR schriftlich bestätigt.

Abholung von Sperrabfall aus der Wohnung bzw. Nebengelassen im Grundstück

Soll der Sperrabfall aus der Wohnung abgeholt werden, richten sich die Gebühren nach dem Arbeitszeitaufwand (6 Minuten sind 1 Arbeitswert). Berücksichtigt wird die Zeit zwischen dem Eintreffen beim Kunden vor Ort und dem Ende der Verladung des Sperrabfalls auf das Entsorgungsfahrzeug. Der Abholtermin wird mit dem Auftraggeber abgestimmt (gemäß geltender Abfallgebührensatzung).

Komplettberäumung der Wohnung

Bei der Komplettberäumung richten sich die Gebühren nach dem Arbeitszeitaufwand (6 Minuten sind 1 Arbeitswert). Berücksichtigt wird die Zeit zwischen dem Eintreffen beim Kunden vor Ort und dem Ende der Verladung des Abfalls auf das Entsorgungsfahrzeug. Dazu erfolgt vorher eine Vorortbesichtigung, um den genauen Umfang der zu erbringenden Leistungen zu ermitteln.