Sicherheitsverfahren im Zahlungsverkehr
Ab 09.10.25 gilt das neue Sicherheitsverfahren Vertification of Payee.
Vertification of Payee (VoP) ist ein Sicherheitsverfahren im Zahlungsverkehr und ist ab 09.10.25 verpflichtend für alle SEPA-Überweisungen von Privatpersonen und Einzelzahlungen von Unternehmen in Euro-EU-Ländern. Es gleicht bei SEPA-Überweisungen den Kontoinhaber mit der angegebenen IBAN ab. Dieser Prozess soll Betrug und Fehlüberweisungen verhindern.
Der Abgleich der Bankdaten findet umgehend nach elektronischem Versand der SEPA-Überweisung statt – man erhält innerhalb von wenigen Sekunden ein Ergebnis (Ampelsystem).
Grün bedeutet „Match“ und die Überweisung wird vollzogen.
Gelb heißt „Close Match“ und bedeutet, dass es eine leichte Abweichung im Kontoinhaber gibt, z. B. einen Schreibfehler. Es wird der tatsächliche Name des Kontoinhabers angezeigt. Nun muss der Überweisende entscheiden, ob er den Vorgang trotzdem ausführen möchte und selbst die Haftung im Falle einer Falschüberweisung übernimmt oder ob er den Kontoinhaber korrigieren möchte und die Überweisung neu ausführt.
Rot bedeutet „No Match“ und heißt, dass es deutliche Abweichungen beim Abgleich gab. Die Überweisung kann auch hier auf eigene Verantwortung ausgeführt werden, um fortzufahren muss die Unstimmigkeit bestätigen werden.
Um ein „Match“ zu erzielen, ist es daher wichtig die korrekte Schreibweise des Kontoinhabers zu beachten.
Bei Überweisungen an den Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz geben Sie bitte als Kontoinhaber den ASR Chemnitz an.
Vielen Dank.
Ihr ASR