Wir schaffen's weg

Gehwege


Was sind Gehwege?

Gehwege sind selbstständige Wege sowie alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen und geboten ist.

Dazu zählen auch:

  • entsprechende Flächen in einer Breite von 1,5 m am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind,
  • entsprechende Flächen am Rande von Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen mit einer Breite von 1,5 m
  • Haltestellenflächen im Gehwegbereich, soweit es sich nicht um umbaute
    Haltestellenbereiche (Wartehäuschen) oder Haltestelleninseln handelt
  • gemeinsame Rad- und Gehwege, die keine Trennlinie haben
    (Verkehrszeichen: Bild 240 StVO)
  • Mischverkehrsflächen, die gemeinsam als Fußweg und Parkfläche
    genutzt werden dürfen

 

Innerhalb der geschlossen Ortslage der Stadt Chemnitz reinigt der ASR die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Wege und Plätze, sofern die Reinigungspflicht nicht den Anliegern übertragen wurde (Straßenverzeichnis Straßenreinigungssatzung).

Insgesamt werden wöchentlich rund 220 Kilometer Gehwege/Fußgängerzonen durch uns gereinigt.
Für die Beseitigung von festgetretenem Kaugummi und anderen anhaftende Verschmutzungen, vor allem an zentralen Punkten der Stadt sowie die Wildkrautkontrolle, setzen wir saisonal besondere Technologien ein.

Mehr Infos darüber erhalten Sie unter Aktuelles.


KÜRZEL REINIGUNGSKLASSE REINIGUNGSHÄUFIGKEIT REINIGUNGSGEBÜHR

D 0,5

Gehweg/Fußgängerzonen

alle 2 Wochen

5,86 EUR

D 1

Gehweg/Fußgängerzonen

1-mal wöchentlich

10,90 EUR

D 2

Gehweg/Fußgängerzonen

2-mal wöchentlich

20,98 EUR

D 3

Gehweg/Fußgängerzonen

3-mal wöchentlich

31,06 EUR

D 5

Gehweg/Fußgängerzonen

5-mal wöchentlich

51,22 EUR

W

Gehweg/Fußgängerzonen

Winterdienst

10,66 EUR

Die Reinigungsgebühren verstehen sich jährlich je Frontmeter.