Wir schaffen's weg

Bioabfall


Was ist Bioabfall?

Bioabfälle sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Gartenabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle aus privaten Haushaltungen.

Was gehört zum Bioabfall?

  • Rasenschnitt, Laub, Hecken-, Baum- und Strauchschnitt
  • Unkräuter, Fallobst, Obst- und Gemüseabfälle
  • Eier- und Nussschalen
  • Kaffeesatz mit Filtertüte,Teebeutel
  • Kleintierstreu (aus der Haltung von pflanzenfressenden Heimtieren, organisch abbaubar)
Was gehört u. a. nicht zum Bioabfall?
Art des Abfalls Wohin damit?

Plastiktüten, Biokunststoffe, die als Sammelgefäß benutzt werden

Restabfallbehälter

Küchen- und Speiseabfälle aus dem Gewerbe (z. B. Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomiebetrieben, Großküchen, Cateringgewerbe, Hersteller von Fertiggerichten)

zugelassene Entsorgungsfirmen

rohe und gekochte Fleisch- und Fischreste sowie Schlachtkörper und Teile von geschlachteten Tieren oder von getötetem Wild, soweit sie die in einem Vierpersonenhaushalt typischerweise anfallende Menge überschreiten

Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen (TBA) in Lenz

Katzen- und Hundekot oder sonstige Tierexkremente, einschließlich der Inhalte von Katzentoiletten (Katzenstreu)

Restabfallbehälter

Asche, z. B. aus Holzfeuerung

Restabfallbehälter

Steine

Kleinmengenannahme des AWVC am Weißen Weg

Aus Gründen der Hygiene, der Sauberhaltung der Biotonnen und des Kompostierverfahrens sollten feuchte Abfälle vor Einbringen in den Abfallbehälter in saugfähiges Altpapier eingeschlagen werden. Dazu bitte keine Buntdrucke verwenden!

Informationsblätter und Broschüren zur Abfalltrennung finden Sie in unserem Downloadbereich.

Abfallbehälter/Behältergrößen und zulässige Höchstgewichte


Richtwerte für das vorzuhaltende Bioabfallvolumen

Der Anschlusspflichtige kann die Behältergröße selbst bestimmen. Aus hygienischem Grund wird die Biotonne generell wöchentlich entsorgt.


Gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern (mit dem Nachbarn)

Mehrere Anschluss- und Benutzungspflichtige benachbarter Grundstücke können eine Gemeinschaft zur gemeinsamen Benutzung von Abfallbehältern bilden.


Befreiung von der Benutzung der Biotonne wegen Kompostierung

Der Erzeuger oder Besitzer von Bioabfällen kann auf schriftlichen Antrag von der Benutzung der Biotonne befreit werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Bioabfälle auf dem im Rahmen der privaten Lebensführung genutzten Grundstück anfallen und in eigener Kompostierung verwertet werden. Ordnungsgemäß und schadlos ist die Verwertung nur dann, wenn sämtliche auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle ganzjährig verwertet werden. Die Verwertung hat so zu erfolgen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht und dass das Wohl der Allgemeinheit, z. B. durch Gerüche oder Siedlungsungeziefer, nicht beeinträchtigt wird. Weiterhin ist zur Sicherstellung der Verwertung der Bioabfälle eine Gartenfläche mit mindestens 25 m² (ohne Rasen, Wege, Terrassen) pro gemeldete Person nachzuweisen. Die Stadt ist befugt, die Ordnungsmäßigkeit der Verwertung gemäß gültiger Abfallsatzung der Stadt Chemnitz zu kontrollieren. Für die Bewilligung der Befreiung vom Benutzungszwang der Biotonne werden Verwaltungsgebühren erhoben.


Sonderleistungen

Saisonale Biotonne:

Nutzer von Wochenend- und Gartengrundstücken, auf deren Adresse keine Person laut Einwohnermelderegister mit Wohnsitz eingetragen ist, können eine saisonale Biotonne für einen befristeten Zeitraum (Gartensaison) beim Kundenservice des ASR bestellen.

Der Behälter wird für die Sommermonate zur Verfügung gestellt und wöchentlich entleert. Die Gebühren setzen sich aus der Regelentleerungsgebühr für den Entsorgungszeitraum und der Massegebühr für Bioabfall entsprechend der geltenden Abfallgebührensatzung zusammen.

Für die Bereitstellung und Abholung der „Saisonalen Biotonne" werden Gebühren gemäß der geltenden Abfallgebührensatzung erhoben.