Wir schaffen's weg

Gebühren

Verwaltungsgebühren

Für die Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen gemäß Abfallsatzung zur

  • Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Abfallentsorgung
  • Befreiung vom Benutzungszwang der Biotonne wegen Eigenverwertung
  • Gemeinsame Nutzung der Abfallbehälter mit dem Nachbarn
  • Nutzung eines 40-l-Restabfallbehälter (1-Personen-Grundstücke) 
  • Nutzung eines 40-l-Bioabfallbehälters (Grundstücke mit einem Haushalt) 

werden Verwaltungsgebühren nach geltender Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz erhoben.