Wir schaffen's weg

Karriere


Was wir bieten

Betriebliches Gesundheitsmanagement (Gesundheitsförderung)

Den Beschäftigten des ASR werden verschiedene gesundheitsfördernde Maßnahmen angeboten, z.B.:

  • Ernährungsberatung
  • Grippeschutzimpfung
  • Rückenschule/Massagen
  • sportliche Aktivkurse

Qualitätsmanagement

Der ASR ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015.  Es werden jährliche Audits durchgeführt.

Betriebliches Vorschlagswesen

Innovative Ideen sind im ASR gefragt und werden prämiert.

Vereinbarkeit Familie und Beruf

  • Garantie der Rückkehrmöglichkeit nach der Elternzeit bei entsprechendem Arbeitsvertrag. Soweit möglich, erhält der/die Beschäftigte nach Rückkehr aus der Elternzeit seine/ihre Aufgaben unverändert übertragen.
  • Arbeitszeitflexibilität:Im Rahmen der Verwaltung und in manchen Gebieten des gewerblichen Bereiches gibt es die Möglichkeit, die Arbeit in Gleitzeit zu verrichten. Unter Berücksichtigung von persönlichen Situationen und unter Beachtung der betrieblichen Belange ist auch die individuelle Verschiebung der eigentlich festen Arbeitszeit je nach Bedarf möglich.
  • Teilzeittätigkeit: Bei Absicherung der betrieblichen Belange ist eine Arbeit in Teilzeit unter 40 Stunden im Verwaltungsbereich möglich.

Personalvertretung

Der Personalrat des ASR nimmt sich engagiert jeglicher  Probleme der Beschäftigten des ASR an.

Betriebsärztliche Betreuung

Die betriebsärztliche Betreuung im ASR übernimmt derzeit der Betriebsärztliche Dienst (B-A-D) in Chemnitz. Die jeweils durch den ASR angebotenen Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen werden durch die Gefährdungsbeurteilungen der einzelnen Arbeitsplätze individuell an jeden Beschäftigten erteilt.

Der B-A-D nimmt auch die Untersuchungen bezüglich der Führerscheintauglichkeit und die allgemeine Tauglichkeit bezogen auf eine jeweilige Stellenbeschreibung vor.


Was wir erwarten

  • Engagement
  • Motivation
  • innovative Ideen
  • Einsatzbereitschaft
  • Verschwiegenheit

Entwicklungsmöglichkeiten

Weiterbildungsmöglichkeiten

Im Rahmen der Tätigkeit erhalten die Beschäftigten jährlich Weiterbildungsangebote (Pflicht- und Angebotsschulungen). Der ASR unterstützt seine Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bei berufsbegleitenden Qualifikationen (weitere Ausbildung, eine Meisterqualifikation oder ein Studium) im Rahmen von individuellen Vereinbarungen.

Besetzung von Führungskräften im ASR

Bei der Besetzung von vakanten Führungspositionen im ASR wird zunächst intern die Möglichkeit zum Aufstieg geboten. So erhält jeder Beschäftigte die Chance, sich persönlich beruflich weiterzuentwickeln.


Vergütung und Vorsorge

  • Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD und TVAöD):
    Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses im ASR gilt der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) in seiner jeweils geltenden Fassung. Für Ausbildungsverhältnisse gilt der TVAöD.
  • Leistungsorientierte Bezahlung (LoB):
    Die Beschäftigten erhalten im Juni eines jeden Jahres eine leistungsbezogene Sonderzahlung. Näheres hierzu regelt die Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung im ASR.
  • Jahressonderzahlung:
    Auf Grundlage der Regelung des § 20 TVöD erhalten alle Beschäftigten im ASR im November eines jeden Jahres eine Sonderzahlung.
  • Zusatzversorgung (ZVK)
  • Entgeltumwandlung
  • vermögenswirksame Leistungen (VWL):
    Ihren Vertrag über vermögenswirksame Leistungen, z. B. im Rahmen einer Entgeltumwandlung, unterstützt der ASR mit 6,65 EUR monatlich.

Häufige Fragen

Besteht ein Besetzungsbedarf an Fach- und Führungskräften im ASR?

In der Zukunft wird es regelmäßig vorkommen, dass entsprechende Stellen zu besetzen sind. Hierzu bietet der ASR zunächst intern die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln und entsprechend aufzusteigen.

Gibt es die Möglichkeit eines Quereinstieges in den ASR?

Grundsätzlich ja. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten bei entsprechenden Stellenausschreibungen. Ausschlaggebend sind vor allem Ihre Qualifikationen und Ihr persönliches Engagement.

Ist mein Alter für meine Einstellungschancen ausschlaggebend?

Nein, ausdrücklich nicht! Nach der Bestenauslese obsiegt nicht der/die altersentsprechende, sondern der/die beste Kandidat/-in.

Welche Arbeitszeiten gelten im ASR?

Im gewerblichen Bereich gibt es in der Regel feste Arbeitszeiten von 06:00 Uhr (oder 06:30 Uhr) bis 14:00 Uhr (14:30 Uhr).

Im Verwaltungsbereich wird Gleitzeit genutzt. Dabei gibt es einen Gleitzeitrahmen von 06:00 Uhr bis 19:30 Uhr und einen Kernzeitrahmen von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr (freitags bis 11.30 Uhr).

Wie viele Beschäftigte sind im ASR tätig?

Derzeit sind es 285 Beschäftigte.