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Winterdienst

Über diese Abfrage können Sie die Betreuungs-Kategorie der Straßen abfragen. Geben Sie dazu den zu suchenen Straßennamen oder Teilbegriff ein.

Es wurden {{ results.length }} Straßen gefunden

Straße Betreuung von bis Kategorie

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Kategorie 1 (Pflichtaufgabe)

Kategorie 2 (Pflichtaufgabe)

Kategorie 3 (Freiwillige Aufgabe)

Kategorie 4 (Freiwillige Aufgabe)

Es wurde keine Straße mit dem Namen {{ phrase}} gefunden. Bitte versuchen Sie es mit einem Teilbegriff des gesuchten Straßennamen.

Erklärung der Kategorien

Die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen der Stadt Chemnitz werden nach ihrer spezifischen Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit unter winterlichen Witterungsbedingungen in Betreuungskategorien eingeordnet. Die Fahrbahnen sind dabei in folgende Kategorien eingestuft

Kategorie 1 (Pflichtaufgabe)

Unter Kategorie 1 fallen Fahrbahnen, für die aufgrund ihrer Gefährlichkeit und zugleich Verkehrswichtigkeit sowie der Nutzung durch den öffentlichen Nahverkehr eine gesetzliche Betreuungspflicht besteht. Aufgrund des besonderen Betreuungsanspruches dieser Fahrbahnen unter winterlichen Bedingungen wird die Betreuung in Chemnitz über 24 Stunden und damit auch in den Nachtstunden durchgeführt.

z.B

  • Fahrbahnen der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen
  • Fahrbahnen, welche durch Linien des ÖPNV genutzt werden
  • Fahrbahnen von Hauptsammel- und Haupterschließungsstraßen

Fahrbahnen zu Feuerwehrdepots, Krankenhäusern sowie wichtigen Versorgungsträgern und Gewerbeansiedlungen

Kategorie 2 (Pflichtaufgabe)

Unter Kategorie 2 fallen Fahrbahnen, für die aufgrund ihrer Gefährlichkeit und zugleich Verkehrswichtigkeit sowie der Nutzung durch den öffentlichen Nahverkehr eine gesetzliche Betreuungspflicht besteht. Nach dem Winterdienstkonzept der Stadt Chemnitz erfolgt eine zweischichtige Betreuung im Zeitraum von 3:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

  • Fahrbahnen der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen
  • Fahrbahnen, welche durch Linien des ÖPNV genutzt werden
  • Fahrbahnen von Hauptsammel- und Haupterschließungsstraßen
  • Fahrbahnen zu Feuerwehrdepots, Krankenhäusern sowie wichtigen Versorgungsträgern und Gewerbeansiedlungen
  • für den Fußgängerverkehr wichtige Kreuzungsbereiche/Übergänge sowie Fußgängerüberwege
  • große verkehrswichtige Parkplätze mit schnellem Fahrzeugwechsel/öffentliche Behindertenparkplätze
  • verkehrswichtige und zugleich gefährliche selbstständige und nach Verkehrszeichen Nr. 241 gekennzeichnete Radwege
Kategorie 3 (Freiwillige Aufgabe)

Für die Straßen der Kategorie 3 besteht keine gesetzliche Betreuungspflicht. Es fehlt entweder am Kriterium der Verkehrswichtigkeit oder der Gefährlichkeit.

  • Sammel- und Erschließungsstraßen
  • sonstige nach Verkehrszeichen Nr. 241 gekennzeichnete Radwege
Kategorie 4 (Freiwillige Aufgabe)

Für die Straßen der Kategorie 4 besteht keine gesetzliche Betreuungspflicht. Es fehlt entweder am Kriterium der Verkehrswichtigkeit oder der Gefährlichkeit. Die Kategorie 4 weist grundsätzlich eine geringere Verkehrsdichte als die Kategorie 3 auf. Die Fahrbahnen der Kategorien 3 und 4 werden im Rahmen der freiwilligen Aufgaben durch die Stadt Chemnitz betreut. Dies bedeutet, dass die Betreuung dieser Fahrbahnen erst nach vollständiger Beräumung der Fahrbahnen der Kategorien 1 und 2 erfolgen kann. Bei anhaltendem Schneefall müssen insofern zunächst alle zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte im Vorrangnetz (1- und 2-Netz) arbeiten. Der Übergang in das 3-Netz erfolgt erst nach vollständiger Betreuung des 1- und 2-Netzes. Bei wiedereinsetzenden Schneefällen hat das 1- und 2-Netz erneute Priorität

  • Siedlungs- und Anliegerstraßen mit untergeordnetem Erschließungscharakter;
  • sonstige öffentliche Parkplätze
Keine Betreuuung

Auf allen verbleibenden Straßen, wie Anliegerstraßen, Sackstraßen, Landwirtschaftswegen, Verbindungswegen, welche ohne besondere öffentliche Verkehrsbedeutung sind, erfolgt keine planmäßige Betreuung der Fahrbahn. Für diese Straßen der Kategorie 0 (Null) besteht keine gesetzliche Betreuungspflicht. Es fehlt entweder am Kriterium der Verkehrswichtigkeit oder der Gefährlichkeit. Die Kategorie 0 weist grundsätzlich eine geringere Verkehrsdichte als die Kategorie 4 auf.

 

  • Anliegerstraßen, Sackstraßen, Landwirtschaftswege ohne besondere öffentliche Verkehrsbedeutung
  • Verbindungswege ohne Verkehrsbedeutung