Wir schaffen's weg

Standplatz für Abfallbehälter


Standplatz

Der Standplatz ist die Abstellfläche auf dem Grundstück des Anschlusspflichtigen/-berechtigten, die zur Aufbewahrung der Abfallbehälter zwischen den Entsorgungstagen dient. Dieser Standplatz sollte sich z. B. im Vorgarten oder im Hofbereich, aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum befinden.

Für Abfallbehälterstandplätze sind die baulichen Anforderungen gemäß Anlage der der Abfallsatzung der Stadt Chemnitz zu beachten.


Anforderungen an den Standplatz

  • Sowohl die Befüllung als auch die Leerung der Behälter sollte sicher und einfach erfolgen können. Die Gewährleistung des verkehrssicheren Zustands des Standplatzes (einschließlich Winterdienst) muss das gesamte Jahr über vorliegen.
  • Im Falle einer notwendigen Erweiterung des Standplatzes durch z. B. Umstellung auf größere oder zusätzliche Behälter sollten entsprechende Flächen bereits vorab berücksichtigt werden.
  • Flucht- und Rettungswege dürfen nicht beeinträchtigt werden.
  • Der Behälterstandplatz sollte möglichst ebenerdig, stufenfrei und ohne Schrägrampen errichtet werden.
  • Der Bodenbelag sollte aus einem dauerhaften, rutschfesten und leicht zu reinigenden Material bestehen. Rasengittersteine oder sandgeschlämmter Untergrund sind nicht geeignet.
  • Bewegungsflächen innerhalb des Standplatzes von mind. 1,20 m (bei Abfallbehältern bis 240 l) bzw. 1,50 m (bei Abfallbehältern ab 660 l) sind einzuplanen.
  • Bei vorhandenen Umhausungen oder Umzäunungen sind entsprechende Feststelleinrichtungen an den Türen anzubringen. Die Türen müssen nach außen zu öffnen sein und dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsbereich
  • Anforderungen an Hygiene, Unfall- und Brandschutz sind entsprechend zu beachten.
  • Es sollte auf die Einhaltung von ausreichend Abstand zwischen den Abfallbehältern und Hauswänden (mind. 0,4 m) und Außenluftanlagen (mind. 3 m) geachtet werden.
  • Behälterstandplätze müssen ausreichend elektrisch beleuchtet sein (mind. 50 Lux).

Anforderungen an den Transportweg bei Vollservice

  • Es gelten folgende Transportwegbreiten:
  •     80 l – Behälter:            0,80 m,

      120 l – Behälter:            1,00 m,

      240 l – Behälter:            1,20 m,

      660 l - Behälter:             1,50 m,

    1100 l – Behälter:            1,50 m.

  • Die Gewährleistung des verkehrssicheren Zustands des Transportweges (einschließlich Winterdienst) muss das gesamte Jahr über vorliegen. Der Transportweg muss mit einem ebenen, harten, dauerhaften, rutschfesten und leicht zu reinigenden Bodenbelag ausgestattet sein.
  • Hindernisse bzw. Unfallquellen wie Absätze, Rinnen oder anderweitige Unebenheiten sind unbedingt zu vermeiden. Auch dürfen Durchgänge nicht mit Fahrrädern, Kinderwagen oder anderen Gegenständen zugestellt oder blockiert werden.
  • Transport von Zweirad-Gefäßen:
  • Es ist ein Gefälle von max. 12,5% zulässig. Jedoch darf die Masse des Behälters 50kg nicht überschreiten.

  • Transport von Vierrad-Gefäßen:
  • Es ist ein Gefälle von max. 3% zulässig. Der Transport über Treppen ist ausgeschlossen.

  • Durchgangstüren oder Tore (mit Ausnahme von Brandschutztüren) müssen mit Feststelleinrichtungen versehen werden.

Ausführliche Informationen zur Gestaltung von Abfallbehälterstandplätzen finden Sie u. a. in Paragraph 11 sowie in der Anlage 3 der Abfallsatzung der Stadt Chemnitz sowie im entsprechenden Flyer im Downloadbereich.