Wir schaffen's weg

Abfälle aus der Gesundheitsbetreuung


Was sind HMTV-Abfälle?

Das sind Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung. Insbesondere sind das die Abfälle mit der Abfallschlüssel-Nr. AVV 180101 und 180201 sowie 180104 und 180203 aus Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen, Tierheimen, Apotheken, medizinischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Herkunftsorten des Gesundheitsdienstes.

Was gehört in den Abfallbehälter mit der Abfallschlüssel-Nr. AVV 180101 und der Abfallschlüssel-Nr. AVV 180201?

  • spitze oder scharfe Gegenstände
  • Kanülen von Spritzen und Infusionssystemen
  • Skalpelle, Ampullen und sonstige Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- und Stichverletzungen

Diese Abfälle müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältern gesammelt, fest verschlossen und sicher vor unbefugtem Zugriff gelagert werden (siehe Sonderleistungen!).

Was gehört u. a. nicht in diese Behälter?
Art des Abfalls Wohin damit?

Wund- und Gipsverbände

Abfallbehälter AVV 180104/180203

Stuhlwindeln, Einwegartikel, Einwegwäsche und -handschuhe

Abfallbehälter AVV 180104/180203

Spritzenkörper

Abfallbehälter AVV 180104/180203

Verpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen

Blaue Tonne

Verpackungen aus Glas

Depotcontainer

Was gehört in den Abfallbehälter mit der Abfallschlüssel-Nr. AVV 180104 und der Abfallschlüssel-Nr. AVV 180203?

  • Wund- und Gipsverbände
  • Stuhlwindeln, Einwegartikel, Einwegwäsche und -handschuhe
  • Spritzenkörper

Diese Abfälle sind in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältern zu sammeln und ohne Umfüllen und Sortieren sicher vor unbefugtem Zugriff zu lagern.

Was gehört u. a. nicht in diese Behälter?
Art des Abfalls Wohin damit?

spitze oder scharfe Gegenstände

Abfallbehälter AVV 180101/180201

Kanülen von Spritzen und Infusionssystemen

Abfallbehälter AVV 180101/180201

Skalpelle, Ampullen und sonstige Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- und Stichverletzungen

Abfallbehälter AVV 180101/180201

Verpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen

Blaue Tonne

Verpackungen aus Glas

Depotcontainer


Entsorgungshinweise

Kleinanfallstelle:

Besitzer von HMTV-Abfällen aus einer medizinischen Einrichtung, z. B. Arztpraxis, die sich auf einem gemischt genutzten Grundstück befindet, zählt als Kleinanfallstelle. Diese Praxis kann die HMTV-Abfälle unter Einhaltung der in § 20 Abfallsatzung genannten Vorgaben zur Verpackung und Lagerung in die bereit gestellten Restabfallbehälter geben.

Für Anfallstellen mit einem geringen Anfall an HMTV-Abfällen der Abfallschlüssel-Nr. AVV 180101 und 180201 werden zur Erfassung dieser Abfälle 2,5-l oder 5-l-Sammelbehälter (Sharps) gegen Gebühr nach geltender Abfallgebührensatzung zur Verfügung gestellt.

Großanfallstelle:

Krankenhäuser, Pflegeheime oder Besitzer von HMTV-Abfällen aus mehreren medizinischen Einrichtungen, z. B. Ärztehäuser, Gemeinschaftspraxen, die sich auf einem Grundstück befinden, zählen als Großanfallstellen. Diese haben die HMTV-Abfälle unter Einhaltung der in § 20 Abfallsatzung gestellten Forderungen zur Verpackung und Lagerung in jeweils getrennt vorgehaltenen Abfallbehältern für HMTV-Abfälle zu sammeln und bereitzustellen.

Für Anfallstellen mit einem geringen Anfall an HMTV-Abfällen der Abfallschlüssel-Nr. AVV 180101 und 180201 werden zur Erfassung dieser Abfälle 2,5-l oder 5-l-Sammelbehälter (Sharps) gegen Gebühr nach geltender Abfallgebührensatzung zur Verfügung gestellt.

Die vollen Sharp-Sammelbehälter sind in den 120-l-Behälter (Transportbehälter) einzufüllen und in diesem entsprechend zur Entsorgung bereitzustellen.


Sonderleistungen