Standplatz für Abfallbehälter

- Anforderungen an den Standplatz
- Allgemeine Anforderungen an den Standplatz
- Anforderungen an den Transportweg bei Vollservice
Anforderungen an den Standplatz
Der Standplatz ist die Abstellfläche auf dem Grundstück des Anschlusspflichtigen/-berechtigten, die zur Aufbewahrung der Abfallbehälter zwischen den Entsorgungstagen dient. Dieser Standplatz sollte sich z. B. im Vorgarten oder im Hofbereich, aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum befinden.
Behältergröße | Richtwert für die notwendige Standfläche |
---|---|
80-/ 120-l-Abfallbehälter |
500 mm x 605 mm |
240-l-Abfallbehälter |
585 mm x 770 mm |
660-l-Abfallbehälter |
1380 mm x 780 mm |
1100-l-Abfallbehälter |
1380 mm x 1245 mm |
Allgemeine Anforderungen an den Standplatz
- die Befülung durch die Nutzer als auch die Leerung der Behälter durch das Entsorgungspersonal soll sicher und einfach erfolgen können, spätere Umstellung, z. B. auf größere Gefäße oder zusätzliche Behälter berücksichtigen
- straßennah und nicht weiter als 15 m entfernt von der Grundstücksgrenze
- Anforderungen an Hygiene, Unfall- und Brandschutz, Wirtschaftlichkeit und Gestaltung sind entsprechend zu berücksichtigen
- Flucht- und Rettungswege dürfen nicht beeinträchtigt werden
- ebenerdig, stufenrei, ohne Schrägrampen und mit einem harten, dauerhaften, rutschfesten und leicht zu reinigenden Bodenbelag. Bitte dafür keine Rasengittersteine verwenden!
- ganzjährig sicher begehbar und in einem verkehrsicheren Zustand halten (einschließlich Sicherstellung eines Winterdienstes)
- ausreichend Abstand zwischen Abfallbehältern und Hauswänden einhalten, mindestens 0,4 m; Mindesabstand zu Außenluftanlagen: 3 m
- ausreichende elektrische Beleuchtung (Beleuchtungssträle mind. 50 Lux)
- Bewegungsflächen von mind. 1,20 m (bei Abfallbehältern bis 240 l) bzw. mind 1,50 m (bei Abfallbehältern ab 600 l) neben dem Standplatz einplanen
Anforderungen an den Transportweg bei Vollservice
- lichte Breite von mind. 0,80 m für 80-l-Abfallbehälter, 1,00 m für 120-l-Abfallbehälter, 1,20 m für 240-l-Abfallbehälter, 1,50 m für 660- und 1100-l-Abfallbehälter einhalten
- keine Hindernisse einbauen, wie z. B. Rinnen, Absätze, sonstige Unebenheiten, die die Bewegung der Behälter einschränken
- bei vierräderigen Abfallbehältern: keine Absätze oder Kanten (ausgenommen Bordsteinkanten), unter bestimmten Anforderungen ist ein leichtes Gefälle möglich, kein Transport über Treppen
- bei zweiräderigen Abfallbehältern: Transport über Treppen ist möglich, diese müssen trittsicher und ausreichend tief sein, Geländer müssen vorhanden und griffsicher befestigt sein. Unter bestimmten Anforderungen ist ein leichtes Gefälle möglich
- kein Zustellen durch Fahrräder, Rollatoren, Kinderwagen oder sinstige Gegenstände
- Türen und Tore (mit Ausnahme von notwenidgen Brandschutztüren) müssen mit Festelleinrichtigen zum Offenhalten während des Entsorgungsvorganges ausgestattet sein
- Türen von Behälterschränken oder Umzäunungen vonAbfallbehälterstandplätzen müssen nach außen zu öffnen sein, jedoch dürfen sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum aufschlagen.
Ausführlich Anforderungen an Abfallbehälterstandplätze, Transportwege und Zufahrten sind in der Anlage 2 der Abfallsatzung der Stadt Chemnitz beschrieben.