Papier/Pappe/Kartonagen

- Was sind Papier/Pappe/Kartonagen?
- Rückvergütung
- Gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern (mit dem Nachbarn)
- Sonderleistungen
Was sind Papier/Pappe/Kartonagen?
Papier/Pappe/Kartonagen – auch genannt Altpapier – ist der am häufigsten eingesetzte Rohstoff für die Papierherstellung. Die Sammlung erfolgt über die Blaue Tonne und die Mengen an Altpapier werden einer stofflichen Verwertung zugeführt.
Was gehört zur Papiersammlung?
- Verkaufsverpackungen aus PPK, z. B. Kartons, Schachteln (zusammengefaltet)
- Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Prospekte, Kataloge
- Broschüren, Papiertüten, Packpapier, Schreib- und Computerpapier
- Bücher ohne papierfremde Bestandteile
Das Altpapier sollte ungebündelt und ohne papierfremde Bestandteile in die Abfallbehälter gegeben werden. Große, sperrige Kartonagen können auf den Wertstoffhöfen entsorgt werden.
Was gehört u. a. nicht zur Papiersammlung?
Art des Abfalls | Wohin damit? |
---|---|
abgelöste Tapetenreste |
Restabfallbehälter |
verschmutztes Papier, Hygienepapier, Windeln |
Restabfallbehälter |
gewachstes Papier und beschichtetes Papier (z.B. Fotos) |
Restabfallbehälter |
Durchschreibe- und Blaupapier |
Restabfallbehälter |
Getränkekartons |
Gelbe Tonne |
Aktenordner mit Metallteilen |
Restabfallbehälter |
Informationsblätter und Broschüren zur Abfalltrennung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Behältergrößen und zulässige Höchstgewichte
Rückvergütung
Enthalten die Blauen Tonnen einen ausgewogenen Mix an Druckerzeugnissen und Verpackungen aus Papier und Pappe, wird am Jahresende eine Rückvergütung auf das gesammelte Altpapier mit der Regelentleerungsgebühr für Restabfall verrechnet. Der Abschlag beträgt 0,02 EUR pro Kilogramm der am Entsorgungsfahrzeug verwogenen Menge an Papier, Pappe und Kartonagen. Wenn sich in der Blauen Tonne ausschließlich Pappen und Kartons bzw. sogar Störstoffe befinden, kann die festgestellte Menge leider nicht für die Abschlagshöhe berücksichtigt werden.
Gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern (mit dem Nachbarn)
Mehrere Anschluss- und Benutzungspflichtige benachbarter Grundstücke können eine Gemeinschaft zur Gemeinsamen Benutzung von Abfallbehältern bilden.
Sonderleistungen
- Kippschloss (Verschließbare Abfallbehälter)
- Vollservice (Abholung der Abfallbehälter aus dem Grundstück und zurück)
- Kostenfreier Vollservice
- Bestellung von Sonderentsorgungen Abfallbehälter
- Bereitstellung von Abfallbehältern und Veranstaltungsservice