Gebühren
Vollservice
Generell besteht die Verpflichtung zur Selbstbereitstellung der Abfallbehälter. Sie entfällt nur, wenn der Anschlusspflichtige den gebührenpflichtigen Vollservice in Auftrag gegeben hat.
Bei Vollservice werden die Abfallbehälter vom Standplatz im Grundstück abgeholt, entleert und wieder zurückgestellt. Ausgenommen sind Gebiete, in denen ein Seitenlader mit Einmannbedienung im Einsatz ist. Auftrag und Kündigung des Vollservices (unter Angabe der Abfallart) sind schriftlich vorzunehmen.
Arbeitsschritt | Gebühr |
---|---|
Öffnen und Schließen einer Schleuse/ Umhausung |
44,2 Cent |
Öffnen und Schließen einer Tür |
16,6 Cent |
Transport eines Abfallbehälters bis 240 l Fassungsvermögen |
2,3 Cent |
Transport eines Abfallbehälters ab 660 l Fassungsvermögen |
6,5 Cent |
für den Transport eines Abfallbehälters bis 240 l Fassungsvermögen |
2,4 Cent |
für das Laufen zum Standplatz pro m hin und zurück |
2,2 Cent |