Gebühren
Andere Herkunftsbereiche/Gewerbe
Die Jahresabfallgebühr kann sich zusammensetzen aus:
Für andere Herkunftsbereiche/Gewerbe und für Anfallstellen, für die die Definition des Haushaltes nicht zutrifft, das sind insbesondere Wohnheime, Einrichtungen des betreuten Wohnens, soweit diese nicht als Pflegeheime anzusehen sind, wird keine Grundgebühr erhoben. Für diese Grundstücke sind die anteiligen Kostenbestandteile der Grundgebühr in der Regelentleerungsgebühr eingestellt.
Jährliche Regelentleerungsgebühr für Restabfall/andere Herkunftsbereiche/Gewerbe:
Behälter | Entsorg. wöchentl. | Entsorg. 2-wöchentl. | Entsorg. 4-wöchentl. |
---|---|---|---|
80-l-Abfallbehälter |
-- |
42,64 EUR |
21,32 EUR |
120-l-Abfallbehälter |
-- |
63,96 EUR |
31,98 EUR |
240-l-Abfallbehälter |
-- |
127,92 EUR |
63,96 EUR |
660-l-Abfallbehälter |
703,56 EUR |
351,78 EUR |
-- |
1100-l-Abfallbehälter |
1172,60 EUR |
586,30 EUR |
-- |
Die Massegebühr für Restabfall beträgt 162,00 EUR/t (16,2 Cent/kg) des von der Sammelfahrzeugwaage registrierten Gewichts.
Jährliche Regelentleerungsgebühr für Bioabfall/andere Herkunftsbereiche/Gewerbe
Behälter | Entsorg. wöchentl. |
---|---|
80-l-Abfallbehälter |
28,08 EUR |
120-l-Abfallbehälter |
42,12 EUR |
240-l-Abfallbehälter |
84,24 EUR |
1100-l-Abfallbehälter |
386,10 EUR |
Erzeuger und Besitzer von Bioabfällen aus anderen Herkunftsbereichen/Gewerbe können eine Biotonne nutzen, sofern Bioabfälle in haushaltsüblicher Menge und Art anfallen (siehe § 3 Abfallsatzung).
Ausgeschlossen vom Einsammeln und Befördern durch die Stadt sind Küchen- und Speiseabfälle und ehemalige Lebensmittel tierischer Herkunft aus gewerblichen Einrichtungen (Kategorie 3 Material gemäß Artikel 10 (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte) - § 14 Abfallsatzung.
Bei Gaststätten, Imbissen und Kantinen wird geprüft, ob eine Biotonne gestellt werden kann.
Die Massegebühr für Bioabfall beträgt 44,00 EUR/t (4,4 Cent/kg) des von der Sammelfahrzeugwaage registrierten Gewichts.
Jährliche Regelentleerungsgebühr für HMTV-Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 180104 und 180203:
Behältergröße | wöchentliche Entsorgung | zweiwöchentliche Entsorgung |
---|---|---|
240-l-Abfallbehälter |
255,84 EUR |
127,92 EUR |
1100-l-Abfallbehälter |
1172,60 EUR |
586,30 EUR |
Gebühren für HMTV-Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 180101 und 180201:
Behältergröße | Gebühren |
---|---|
2,5-l-Sammelbehälter für spitze und scharfe Gegenstände (Sharps) |
2,50 EUR pro Behälter |
5-l-Sammelbehälter für spitze und scharfe Gegenstände (Sharps) |
5,00 EUR pro Behälter |
Wichtige Hinweise:
Mit dem Kauf der Sammelbehälter ist die Entsorgung der HMTV-Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern 180101 und 180201 abgegolten.
120-l-Abfallbehälter (als Transportbehälter für die Sharps): Beim Erwerb der 2,5-l- bzw. 5-l-Sharp-Behälter kann ein 120-l-Abfallbehälter gebührenfrei genutzt werden.
Für die regelmäßige Entsorgung von 5-m³-Umleerbehältern wird statt einer jährlichen Regelentleerungsgebühr 55,00 EUR pro Entsorgung erhoben.
Massegebühr für HMTV-Abfälle mit den Abfallschlüsselnummern
- 180104 und 180203: 110,00 EUR/t (0,11 EUR/kg) des von der Sammelfahrzeugwaage registrierten Gewichts.
- 180101 und 180201: wird nicht erhoben, da mit dem Kauf der Sharp-Behälter die Entsorgungskosten abgegolten sind.
Enthalten die Blauen Tonnen einen ausgewogenen Mix an Druckerzeugnissen und Verpackungen aus Papier und Pappe, wird am Jahresende eine Rückvergütung auf das gesammelte Altpapier mit der Regelentleerungsgebühr für Restabfall verrechnet.
Der Abschlag beträgt 0,02 Euro pro Kilogramm der am Entsorgungsfahrzeug verwogenen Menge an Papier, Pappe und Kartonagen.
Wenn sich in der Blauen Tonne ausschließlich Pappen und Kartons bzw. sogar Störstoffe befinden, kann die festgestellte Menge leider nicht für die Abschlagshöhe berücksichtigt werden.
Die Gebühr für Vollservice wird nur bei entsprechender Beauftragung erhoben.