Was gehört u. a. nicht in diese Behälter?
Art des Abfalls | Wohin damit? |
---|---|
spitze oder scharfe Gegenstände |
Abfallbehälter AVV 180101/180201 |
Kanülen von Spritzen und Infusionssystemen |
Abfallbehälter AVV 180101/180201 |
Skalpelle, Ampullen und sonstige Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- und Stichverletzungen |
Abfallbehälter AVV 180101/180201 |
Verpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen |
Blaue Tonne |
Verpackungen aus Glas |
Depotcontainer |
Abfälle aus der Gesundheitsbetreuung
Was sind HMTV-Abfälle?
Das sind Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung. Insbesondere sind das die Abfälle mit der Abfallschlüssel-Nr. AVV 180101 und 180201 sowie 180104 und 180203 aus Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen, Tierheimen, Apotheken, medizinischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Herkunftsorten des Gesundheitsdienstes.
Was gehört in den Abfallbehälter mit der Abfallschlüssel-Nr. AVV 180101 und der Abfallschlüssel-Nr. AVV 180201?
- spitze oder scharfe Gegenstände
- Kanülen von Spritzen und Infusionssystemen
- Skalpelle, Ampullen und sonstige Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- und Stichverletzungen
Diese Abfälle müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältern gesammelt, fest verschlossen und sicher vor unbefugtem Zugriff gelagert werden (siehe Sonderleistungen!).
Was gehört u. a. nicht in diese Behälter?
Art des Abfalls | Wohin damit? |
---|---|
Wund- und Gipsverbände |
Abfallbehälter AVV 180104/180203 |
Einwegwäsche, Einwegartikel |
Abfallbehälter AVV 180104/180203 |
Spritzenkörper |
Abfallbehälter AVV 180104/180203 |
Verpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen |
Blaue Tonne |
Verpackungen aus Glas |
Depotcontainer |
Behältergrößen und zulässige Höchstgewichte
Was gehört in den Abfallbehälter mit der Abfallschlüssel-Nr. AVV 180104 und der Abfallschlüssel-Nr. AVV 180203?
- Wund- und Gipsverbände
- Einwegwäsche, Einwegartikel
- Spritzenkörper
Diese Abfälle sind in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältern zu sammeln und ohne Umfüllen und Sortieren sicher vor unbefugtem Zugriff zu lagern.
Behältergrößen und zulässige Höchstgewichte
Entsorgungshinweise
Kleinanfallstelle:
Besitzer von HMTV-Abfällen aus einer medizinischen Einrichtung, z. B. Arztpraxis, die sich auf einem gemischt genutzten Grundstück befindet, zählt als Kleinanfallstelle. Diese Praxis kann die HMTV-Abfälle unter Einhaltung der in § 19 Abfallsatzung genannten Vorgaben zur Verpackung und Lagerung in die bereit gestellten Restabfallbehälter geben.
Für Anfallstellen mit einem geringen Anfall an HMTV-Abfällen der Abfallschlüssel-Nr. AVV 180101 und 180201 werden zur Erfassung dieser Abfälle 2,5-l oder 5-l-Sammelbehälter (Sharps) gegen Gebühr zur Verfügung gestellt.
Großanfallstelle:
Krankenhäuser, Pflegeheime oder Besitzer von HMTV-Abfällen aus mehreren medizinischen Einrichtungen, z. B. Ärztehäuser, Gemeinschaftspraxen, die sich auf einem Grundstück befinden, zählen als Großanfallstellen. Diese haben die HMTV-Abfälle unter Einhaltung der in § 19 Abfallsatzung gestellten Forderungen zur Verpackung und Lagerung in jeweils getrennt vorgehaltenen Abfallbehältern für HMTV-Abfälle zu sammeln und bereitzustellen.
Für Anfallstellen mit einem geringen Anfall an HMTV-Abfällen der Abfallschlüssel-Nr. AVV 180101 und 180201 werden zur Erfassung dieser Abfälle 2,5-l oder 5-l-Sammelbehälter (Sharps) gegen Gebühr zur Verfügung gestellt.
Sonderleistungen
- Kippschloss (Verschließbare Abfallbehälter)
- Vollservice (Abholung der Abfallbehälter aus dem Grundstück und zurück)
- Bestellung von Sonderentsorgungen Abfallbehälter