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Der kommunale Winterdienst umfasst sowohl
durch den Gesetzgeber definierte Pflichtaufgaben der Kommune
als auch Leistungsumfänge im Rahmen der Daseinsvorsorge
der Stadt.
Im Rahmen des Winterdienstes werden die öffentlichen
Fahrbahnen betreut. Entsprechend der konkreten Verkehrsverhältnisse,
der Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit wird die Einstufung
der einzelnen Fahrbahnen bzw. -abschnitte in die verschiedenen
Betreuungskategorien jährlich im
Winterdienstdokument
der Stadt aktuell geregelt.
Rund 1.000 Räumkilometer sind gegenwärtig als
verkehrswichtiges Netz kategorisiert, welches grundsätzlich
in der Hauptverkehrszeit vordringlich zu betreuen ist. Damit
ist über das pflichtgemäße Maß hinaus,
z.B. der Betrieb des Busliniennetzes der CVAG, abgesichert.
Auf weiteren rund 300 Kilometern öffentlicher Fahrbahnen
wird darüber hinaus eine dem Vorrangnetz nachgelagerte
winterdienstliche Betreuung durchgeführt.
Aktuelle Informationen
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