ASR - Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz
HOME AKTUELLES WIR ÜBER UNS PUBLIKATIONEN FORMULARE KONTAKT
ASR - Emsi
Fahrbahnen
ASR - Titelbild

Dringlichkeitsstufe A
- Fahrbahnen der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen
- Fahrbahnen, welche durch Linien der ÖPNV genutzt werden
- Fahrbahnen von Hauptsammel- und Haupterschließungsstraßen
- Fahrbahnen zu Feuerwehrdepots, Krankenhäusern sowie wichtigen Versorgungsträgern und Gewerbeansiedlungen

Dringlichkeitsstufe B
- Fahrbahnen der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen
- Fahrbahnen, welche durch Linien der ÖPNV genutzt werden
- Fahrbahnen von Hauptsammel- und Haupterschließungsstraßen
- Fahrbahnen zu Feuerwehrdepots, Krankenhäusern sowie wichtigen Versorgungsträgern und Gewerbeansiedlungen
- für den Fußgängerverkehr wichtige Kreuzungsbereiche/Übergänge sowie Fußgängerüberwege
- große verkehrswichtige Parkplätze mit schnellem Fahrzeugwechsel/öffentliche Behindertenparkplätze
- verkehrswichtige und gefährliche selbstständige und nach Verkehrszeichen Nr. 241 gekennzeichnete Radwege

Bei anhaltendem Schneefall müssen alle zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte im A-Netz und B-Netz arbeiten. Der Übergang in das C- und D-Netz erfolgt erst nach vollständiger Betreuung des A- und B-Netzes. Bei wiedereinsetzenden Schneefällen hat das A-Netz erneute Priorität.

Dringlichkeitsstufe C
- Sammel- und Erschließungsstraßen
- sonstige Radwege

Dringlichkeitsstufe D
- Siedlungs- und Anliegerstraßen mit untergeordnetem Erschließungs-charakter
- sonstige öffentliche Parkplätze

keine Betreuung
- Anliegerstraßen, Sackstraßen, Landwirtschaftswege ohne besondere öffentliche Verkehrsbedeutung
- Verbindungswege ohne Verkehrsbedeutung

Betreuungsmatrix

Einordnung der Straßen in A/B/C/D PDF-Ansicht PDF-Ansicht




Fahrzeug

Suche von A-Z
Sitemap Impressum