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Innerhalb der geschlossenen Ortslage der
Stadt Chemnitz reinigen wir satzungsgemäß die Fahrbahnen
der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen
sofern die Reinigungspflicht nicht den Anliegern übertragen
wurde.
Der Reinigungsturnus ist per Stadtratsbeschluss im Straßenverzeichnis
zur Straßenreinigungssatzung
der Stadt Chemnitz geregelt.
Im Rahmen der Fahrbahnreinigung werden auf den durch die
Stadt Chemnitz gereinigten Fahrbahnen auch die öffentlichen
Radwege sowie die Parktaschen mit betreut.
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