ASR - Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz
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Entsorgungszyklen
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Bezug nehmend auf § 13 (3) Entwässerungssatzung der Stadt Chemnitz werden folgende Mindestzeiträume für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen festgelegt:

Abflusslose Gruben  
  Grube für Trockentoiletten 1 × jährlich
  Grube für Wasserspültoiletten 1 × jährlich
  Schmutzwassergrube/Mischwassergrube (gesamtes häusliches Schmutzwasser) 1 × monatlich
     
Kleinkläranlagen  
  Mehrkammer-Absetzgrube 1 × jährlich
  Mehrkammer-Ausfaulgrube alle 2 Jahre
  Vollbiologisch wirkende Anlagen 1 × jährlich
     
Sonstige Grundstücksentwässerungsanlagen  
  Abwasser-/Absetzgruben 1 × jährlich

Der Entsorgungszyklus wird durch den Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) nach Anhörung des Abwassererzeugers festgelegt. Änderungen des Entsorgungszyklus sind beim ASR, der vom ESC damit beauftragt ist, unter Angabe der Gründe schriftlich zu beantragen.
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