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Wie erfolgt die Durchsetzung der Anliegerpflichten, insbesondere in Bezug auf die Winterdienstpflicht auf Gehwegen?
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Der ASR überwacht die Erledigung der Winterdienstpflicht (ebenso die Erledigung der Reinigungspflicht) durch die Grundstückseigentümer
in regelmäßig durchgeführten Vorortkontrollen. Die konkret veranlassten Winterdienstkontrollen erfolgen dabei täglich.
Der ASR wird dabei durch weitere Ämter der Stadtverwaltung unterstützt. Durch das Ordnungs- und durch das Tiefbauamt der Stadt Chemnitz
werden Bürgerbeschwerden zu Verstößen gegen die Straßenreinigungssatzung umgehend an den ASR weitergeleitet.
Die winterdienstpflichtigen Grundstückseigentümer werden zum Zwecke der Durchsetzung der Straßenreinigungssatzung zur Erfüllung dieser Pflicht aufgefordert.
Wegen drohenden Gefahren für die Fußgänger, z. B. bei Eisglätte, erfolgt die Aufforderung fast ausschließlich fernmündlich.
Wird der Winterdienst weiterhin nicht durchgeführt, erlässt der ASR gegenüber dem Grundstückseigentümer einen Verpflichtungsbescheid.
Dieser wird unter Anwendung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld/Ersatzvornahme) nach dem Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz zügig vollstreckt.
Zur Abwendung von erheblichen drohenden Gefahren - insbesondere bei Gefährdung von Leben und Gesundheit der Fußgänger (z. B. bei Eisregen) können
bei Nichtdurchführung des Winterdienstes unverzüglich sofortige Maßnahmen eingeleitet werden. Die dabei entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen.
Außerdem werden Satzungsverstöße durch das Ordnungsamt der Stadt Chemnitz verfolgt. Hier leitet das Ordnungsamt gesonderte Bußgeldverfahren ein.
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