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Anliegerpflichtig sind die Grundstückseigentümer der durch die öffentlichen Straßen erschlossenen unbebauten
und bebauten Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslage. Durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Chemnitz
werden die Grundstückseigentümer verpflichtet, öffentliche Gehwege winterdienstlich zu betreuen. Gegenstand,
Art und Umfang dieser Pflicht regelt die Straßenreinigungssatzung in der jeweils aktuellen Fassung.
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