ASR - Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz
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Wer hat Anliegerpflichten?

Anliegerpflichtig sind die Grundstückseigentümer der durch die öffentlichen Straßen erschlossenen unbebauten und bebauten Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslage. Durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Chemnitz werden die Grundstückseigentümer verpflichtet, öffentliche Gehwege winterdienstlich zu betreuen. Gegenstand, Art und Umfang dieser Pflicht regelt die Straßenreinigungssatzung in der jeweils aktuellen Fassung.

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