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Welche Fahrbahnen werden vorrangig winterdienstlich betreut?
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Die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen der Stadt Chemnitz werden nach ihrer spezifischen Verkehrswichtigkeit und
Gefährlichkeit unter winterlichen Witterungsbedingungen in Betreuungskategorien eingeordnet. Die Fahrbahnen sind dabei in folgende Kategorien eingestuft:
Kategorie A (Pflichtaufgabe)
- Fahrbahnen der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen;
- Fahrbahnen, welche durch Linien des ÖPNV genutzt werden;
- Fahrbahnen von Hauptsammel- und Haupterschließungsstraßen;
- Fahrbahnen zu Feuerwehrdepots, Krankenhäusern sowie wichtigen Versorgungsträgern und Gewerbeansiedlungen;
Unter Kategorie A fallen Fahrbahnen, für die aufgrund ihrer Gefährlichkeit und zugleich Verkehrswichtigkeit sowie der Nutzung
durch den öffentlichen Nahverkehr eine gesetzliche Betreuungspflicht besteht. Aufgrund des besonderen Betreuungsanspruches dieser Fahrbahnen unter
winterlichen Bedingungen wird die Betreuung in Chemnitz über 24 h und damit auch in den Nachtstunden durchgeführt.
Kategorie B (Pflichtaufgabe)
- Fahrbahnen der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen
- Fahrbahnen, welche durch Linien des ÖPNV genutzt werden;
- Fahrbahnen von Hauptsammel- und Haupterschließungsstraßen;
- Fahrbahnen zu Feuerwehrdepots, Krankenhäusern sowie wichtigen Versorgungsträgern und Gewerbeansiedlungen;
- für den Fußgängerverkehr wichtige Kreuzungsbereiche/Übergänge sowie Fußgängerüberwege;
- große verkehrswichtige Parkplätze mit schnellem Fahrzeugwechsel/öffentliche Behindertenparkplätze;
- verkehrswichtige und zugleich gefährliche selbstständige und nach Verkehrszeichen Nr. 241 gekennzeichnete Radwege
Unter Kategorie B fallen Fahrbahnen, für die aufgrund ihrer Gefährlichkeit und zugleich Verkehrswichtigkeit sowie der Nutzung durch den öffentlichen
Nahverkehr eine gesetzliche Betreuungspflicht besteht. Nach dem Winterdienstkonzept der Stadt Chemnitz erfolgt eine zweischichtige Betreuung im Zeitraum von 3:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Kategorie C (Freiwillige Aufgabe)
- Sammel- und Erschließungsstraßen;
- sonstige nach Verkehrszeichen Nr. 241 gekennzeichnete Radwege
Für die Straßen der Kategorie C besteht keine gesetzliche Betreuungspflicht. Es fehlt entweder am Kriterium der Verkehrswichtigkeit oder der Gefährlichkeit.
Kategorie D (Freiwillige Aufgabe)
- Siedlungs- und Anliegerstraßen mit untergeordnetem Erschließungscharakter;
- sonstige öffentliche Parkplätze
Für die Straßen der Kategorie D besteht keine gesetzliche Betreuungspflicht. Es fehlt entweder am Kriterium der Verkehrswichtigkeit oder der Gefährlichkeit.
Die Kategorie D weist grundsätzlich eine geringere Verkehrsdichte als die Kategorie C auf.
Die Fahrbahnen der Kategorien C und D werden im Rahmen der freiwilligen Aufgaben durch die Stadt Chemnitz betreut. Dies bedeutet, dass die Betreuung
dieser Fahrbahnen erst nach vollständiger Beräumung der Fahrbahnen der Kategorien A und B erfolgen kann. Bei anhaltendem Schneefall müssen insofern zunächst
alle zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte im Vorrangnetz (A- und B-Netz) arbeiten. Der Übergang in das C-Netz erfolgt erst nach vollständiger Betreuung
des A- und B-Netzes. Bei wiedereinsetzenden Schneefällen hat das A- und B-Netz erneute Priorität.
Auf allen verbleibenden Straßen, wie Anliegerstraßen; Sackstraßen; Landwirtschaftswege; Verbindungswege, welche ohne besondere öffentliche Verkehrsbedeutung sind,
erfolgt keine planmäßige Betreuung der Fahrbahn. Für diese Straßen der Kategorie 0 (Null) besteht keine gesetzliche Betreuungspflicht. Es fehlt entweder am Kriterium
der Verkehrswichtigkeit oder der Gefährlichkeit. Die Kategorie 0 weist grundsätzlich eine geringere Verkehrsdichte als die Kategorie D auf.
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