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Die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen der Stadt Chemnitz werden entsprechend ihrer spezifischen Verkehrwichtigkeit und Gefährlichkeit
unter winterlichen Witterungsbedingungen in Betreuungskategorien A, B, C, D und 0 eingestuft. Diese Einteilung ist notwendig,
weil die durch rechtliche Vorgaben pflichtigen Aufgaben vorrangig abgesichert werden müssen und die freiwilligen Aufgaben erst nachrangig durchgeführt werden dürfen.
Dabei ist der Winterdienst auf den Straßen der Kategorien A und B als pflichtige Aufgabe einzustufen. Die Betreuungsleistungen auf Fahrbahnen der
Kategorien C, D und 0 fallen unter freiwillige Leistungen der Stadt, welche aus rechtlichen Gründen erst winterdienstlich betreut werden dürfen,
wenn die Pflichtaufgaben der Stadt Chemnitz erfüllt sind. Demzufolge muss bei erneutem Schneefall und/oder Glättebildung die Betreuung in den Nebennetzen
abgebrochen und im Vorrangnetz unverzüglich wieder aufgenommen werden. Dies erklärt, warum an Tagen mit andauernden oder wiederholten Schneefällen auf den
Fahrbahnen der Nebennetze ggf. auch tageweise keine winterdienstliche Betreuung erfolgt. Eine tagfertige Vollbetreuung des gesamten Fahrbahnnetzes der Stadt würde den städtischen Haushalt überfordern.
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