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In vielen Fällen stoßen Bundes- und Staatsstraßen welche außerhalb der Stadt einen 2-streifigen Ausbau aufweisen
auf einen 4-streifigen Ausbau innerhalb geschlossener Ortslage. Darüber hinaus hat die Stadt im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge
das Interesse, ein Netz von Hauptstraßen möglichst umfassend zu betreuen, um den allgemeinen und insbesondere den
öffentlichen Personen-Nahverkehr zu ermöglichen. Auf Grund des Betreuungsumfanges im Verhältnis der dafür zur Verfügung stehenden Mittel
nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit der Stadt ergeben sich Unterschiede in der Betreuungsumlaufzeit zu den umgebenden Straßenmeistereien.
Eine Synchronisierung an den Schnittstellen ist somit nicht möglich. Im Ergebnis kann es an den Betreuungsgrenzen zu Unterschieden im Fahrbahnzustand kommen.
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