ASR - Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz
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FAQ Winterdienst
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Wann endet die jährliche Winterdienstpflicht?

Mit dem Beginn des Frühjahrs und der schnee- und eisfreien Zeiten (Ende der Winterperiode) enden auch die Winterdienstpflichten der Grundstückseigentümer. Ab dieser Jahreszeit hat der Grundstückseigentümer die Reinigung auf dem Gehweg entlang seines Grundstückes durchzuführen. Mit Beendigung der Wintersaison sind die Rückstände von Streumaterialien (wie z. B. Streusplitt) vom Gehweg zu entfernen.

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