|
Mit dem Beginn des Frühjahrs und der schnee- und eisfreien Zeiten (Ende der Winterperiode)
enden auch die Winterdienstpflichten der Grundstückseigentümer. Ab dieser Jahreszeit hat der Grundstückseigentümer
die Reinigung auf dem Gehweg entlang seines Grundstückes durchzuführen. Mit Beendigung der Wintersaison sind die Rückstände
von Streumaterialien (wie z. B. Streusplitt) vom Gehweg zu entfernen.
|