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Muss der Schnee, welcher von den Räumfahrzeugen auf Gehwegen geschoben wird, von den Anliegern beräumt werden?
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Aufgrund verschiedener Gegebenheiten, wie z. B. Starkschneefällen, Sichtbehinderungen, besonders nassem Schnee, der schwer ist und schnell
verrutscht oder Unkenntlichkeit der Bordsteinkante, sowie durch bestehende Schneeablagerungen kann es dazu kommen,
dass Schnee bei der Fahrbahnberäumung auf den Gehweg gelangt. Dies ist insbesondere oft bei sehr schmalen Fahrbahnen oder Gehwegen der Fall.
Wir bedauern die hierdurch den Grundstückseigentümern entstehenden Unannehmlichkeiten sehr. Je nach Einstufung der Fahrbahn ist der Winterdienst
bei entsprechenden Straßenverhältnissen mehrmals täglich im Einsatz. Allerdings sind die winterdienstpflichtigen Grundstückseigentümer angehalten,
die Begehbarkeit des zu betreuenden Gehwegabschnittes regelmäßig zu überprüfen und ggf. zugeschobene Gehwegflächen erneut von Schnee zu befreien.
Neben der Winterdienstbetreuung auf der Fahrbahn kann der Gehweg auch aber aus anderen Gründen kurzfristig nach der Beräumung wieder unbegehbar werden.
So könnten Fußgänger, der Autoverkehr, Schneelawinen von Dächern bzw. erneute oder anhaltende Schneefälle den angehäuften Schneewall zerstören
und eine erneute Winterdienstausführung durch den Anlieger erforderlich machen.
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