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Umstellung der Sperrabfallstraßensammlung auf ein Bestellsystem
Zum 1. Januar 2012 wurde die Sperrabfallstraßensammlung eingestellt und durch ein Bestellsystem ersetzt. Chemnitzer Haushalte
haben nach dem neu geregelten § 15 der Abfallsatzung die Möglichkeit, einmal jährlich einen Termin zur kostenfreien
Abfuhr von maximal 3 m³ Sperrabfall mit dem ASR zu vereinbaren. Im Rahmen der Abfuhr werden auch elektrische und
elektronische Großgeräte mitgenommen.
Die Abholung des angemeldeten Sperrabfalls und der Großgeräte vom Grundstück erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach
Auftragserteilung durch den Kunden. Wie bereits auch in den Vorjahren, können häufigere Abfuhren als einmal jährlich
oder zusätzlich gewünschte Serviceleistungen (Abholung des Sperrabfalls aus der Wohnung, terminliche Expressabholung)
gegen entsprechende Gebühren bestellt werden.
Sperrabfallkarte
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