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| Was gehört zu Leichtverpackungen
(LVP)? |
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Verkaufsverpackungen aus Kunststoff
(z. B. Folien, Hohlkörper, Formstücke aus Styropor)
Weißblech (z. B. Konservendosen)
Aluminium (z. B. Folien, Formteile)
Verkaufsverpackungen, die aus verschiedenen Materialien
bestehen (z. B. Getränkekartons,
Vakuumverpackungen) |
Was gehört nicht zu Leichtverpackungen (LVP)?
> Verschmutzte und nicht
restentleerte Verpackungen
> Gebrauchsgegenstände
aus Kunststoff oder Metall
> Verkaufsverpackungen
aus Papier und Glas
> Restabfall |
Wohin damit?
Restabfall
Wertstoffhof
Depotcontainer für Papier und Glas
Restabfallbehälter |
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Die Sammlung von Leichtverpackungen erfolgt in Gelben Säcken/Gelben
Tonnen.
Zusätzliche Gelbe Säcke erhalten
Sie in an den Wertstoffhöfen
oder in den Bürgerservicestellen der Stadt.
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