Die Wertstoffhöfe nehmen
in haushaltsüblichen Mengen entgegen: |
Ausgeschlossen davon sind: |
| Auslegeware, Teppichböden |
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| Batterien; Knopfzellen, prismatische
und Rundzellen |
keine Autobatterien |
| Bettfedern (verpackt),
Federbetten |
Lose Federn |
| CDs |
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Elektro- und Elektronikgeräte
Gruppe 1:
Haushaltgroßgeräte, z. B.
Elektroherd,
Waschmaschine
Gruppe 2:
Kühlgeräte, z. B. Kühl-/Gefrierschrank
Gruppe 3:
Geräte der Informations- und
Telekommunikationstechnik und Unterhaltungselektronik, z. B. Computer, Monitor, Telefon, Radio
Gruppe 4:
Gasentladungslampen, z. B. Leuchtstoffröhren, Energiespar- lampen
Gruppe 5:
Haushaltkleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Spielzeuge, Werkzeuge,Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte sowie elektrische und elektronische
Überwachungs- und Kontrollinstrumente
vollständig oder teilweise demontierte Geräte der Gruppe 1 gegen Gebühr in Höhe von 5,00 EUR, der Gruppen 2 und 3 in Höhe von 2,50 EUR pro Gerät
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Wertstoffberaubte und zerstörte Geräte der Gruppen 4 und 5
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Fäkalien aus Campingtoiletten –
Annahme nur an den
Wertstoffhöfen Jägerschlößchenstraße 15a
und Kalkstraße 47
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Flachglas, z. B. Aquariumglas (ohne
Fremdanhaftungen)
Scheiben von Vitrinen |
Draht- und Verbundglas, Glasfliesen,
Spiegelglas, Flachglas mit Fremdanhaftungen |
| Glasverpackungen wie Flaschen und Gläser |
Glasverpackungen mit Inhaltsstoffen/Restinhalten |
sperrige Pflanzenabfälle, insbesondere Hecken-, Strauch- und Baumschnitt sowie andere Pflanzenabfälle, die aufgrund ihrer Länge ohne weitere Vorbehandlung nicht in die Biotonne passen, bis 2 m³ pro Haushalt und Jahr |
Stammholz, Äste (dicker als 5 cm Durchmesser), Wurzelstöcke |
| Pflanzenabfälle und Laub in gebührenpflichtigen Grünschnitt- und Laubsäcken |
Fallobst |
Möbel- und Möbelteile aus Holz, Holzpaneele
| Türrahmen, Türen
Fensterrahmen,
Abbruchholz, Zaunfelder-Latten |