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Unter den Begriff Elektro(nik)geräte fallen elektrische und elektronische
Geräte aus privaten Haushalten und sonstigen Herkunftsbereichen, soweit Beschaffenheit und Menge
der dort anfallenden Altgeräte mit denen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind.
Das sind z. B.:
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Haushaltgroßgeräte
> Kühl-
und Gefriergeräte
> Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik und Unterhaltungselektronik
> Gasentladungslampen (z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)
> Haushaltskleingeräte, Elektrowerkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte
Elektrische und elektronische Geräte aus privaten Haushaltungen
werden durch die Stadt
an den Wertstoffhöfen
angenommen. Für elektrische und elektronische Großgeräte besteht auf Bestellung die Möglichkeit der
Abholung vom Grundstück gegen Zahlung einer Transportgebühr von 8,00 EUR gemäß § 6 Abfallgebührensatzung.
Gewerbliche Anfallstellen und öffentliche Einrichtungen können sich mit haushaltsüblichen Mengen an dem Sammelsystem
beteiligen.
Bedingungen für die Anlieferung elektrischer und elektronischer Altgeräte gemäß
ElektroG durch Geweberbetreibende und andere berechtigte Anlieferer
Benutzungsordnung für das Zwischenlager der Stadt Chemnitz für elektrische und elektronische Geräte
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