ASR - Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz
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Was sind Elektro(nik)geräte?
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Unter den Begriff Elektro(nik)geräte fallen elektrische und elektronische Geräte aus privaten Haushalten und sonstigen Herkunftsbereichen, soweit Beschaffenheit und Menge der dort anfallenden Altgeräte mit denen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind.

Das sind z. B.:
> Haushaltgroßgeräte
> Kühl- und Gefriergeräte
> Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik und Unterhaltungselektronik
> Gasentladungslampen (z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)
> Haushaltskleingeräte, Elektrowerkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte

Elektrische und elektronische Geräte aus privaten Haushaltungen werden durch die Stadt an den Wertstoffhöfen angenommen. Für elektrische und elektronische Großgeräte besteht auf Bestellung die Möglichkeit der Abholung vom Grundstück gegen Zahlung einer Transportgebühr von 8,00 EUR gemäß § 6 Abfallgebührensatzung.

Gewerbliche Anfallstellen und öffentliche Einrichtungen können sich mit haushaltsüblichen Mengen an dem Sammelsystem beteiligen.

Bedingungen für die Anlieferung elektrischer und elektronischer Altgeräte gemäß ElektroG durch Geweberbetreibende und andere berechtigte Anlieferer

Benutzungsordnung für das Zwischenlager der Stadt Chemnitz für elektrische und elektronische Geräte

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