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Abfallsäcke: Für
Abfälle, die gelegentlich das Fassungsvermögen der
vorhandenen Restabfallbehälter übersteigen und sich zum Einsammeln in Abfallsäcken eignen,
gibt es 80 l Abfallsäcke
zu einer Gebühr von 2,70 EUR (siehe § 13 Abfallsatzung
in Verbindung mit § 6 Abfallgebührensatzung). Abfallsäcke,
mit dem Aufdruck – ASR – sind mit der gültigen Gebührenmarke zu versehen und können am
Entsorgungstag zugebunden neben den Restabfallbehältern zur Entsorgung bereitgestellt werden. Die Abfallsäcke
können im Kundenservice-Center des ASR oder in den Bürgerservicestellen käuflich erworben werden.
Antragspflichtige Bestellungen
Kippschloss: Restabfallbehälter werden nach Antrag,
gegen Gebühr, mit einem Kippschloss ausgerüstet.
Die Gebühr für den Einbau (inklusive 2 Schlüssel)
beträgt:
für einen Abfallbehälter bis 240 l – 26,50 EUR und
für einen Abfallbehälter ab 660 l – 70,30 EUR.
(siehe § 9 Abfallsatzung in Verbindung
mit § 6 der Abfallgebührensatzung).
Informationsblatt zum Kippschloss für Abfallbehälter
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