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Die neue Abfallgebühr setzt sich zusammen aus einer:
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Grundgebühr,
Regelentleerungsgebühr für Restabfall,
Abschlag auf die Regelentleerungsgebühr für Restabfall für die Überlassung von grafischem Papier,
Massegebühr für Restabfall,
Regelentleerungsgebühr für Bioabfall,
Massegebühr für Bioabfall,
Regelentleerungsgebühr für Abfälle aus der humanmedizinischen und tierärztlichen Versorgung und Forschung (HMTV-Abfälle)
Massegebühr für HMTV-Abfälle.
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Grundgebühr:
Die jährliche Grundgebühr pro Haushalt beträgt 32,16 EUR. Die Grundgebühr wird
für jeden Haushalt bzw. bei gemeinsamer Nutzung der Abfallbehälter für jedes Kleingewerbe auf
dem angeschlossenen Grundstück erhoben. Änderungen zur Anzahl der bewohnten Haushalte und zur
Anzahl der Gewerbeeinheiten auf dem Grundstück sind unaufgefordert mitzuteilen.
Jährliche Regelentleerungsgebühr für Restabfall/private Haushalte
Übersicht
Massegebühr für Restabfall
Diese Gebühr beträgt 110,00 EUR/t (0,11 EUR/kg) des von der Sammelfahrzeugwaage registrierten Gewichts.
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