ASR - Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz
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Sonderleistungen
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Abfallsäcke: Für Abfälle, die gelegentlich das Fassungsvermögen der vorhandenen Restabfallbehälter übersteigen und sich zum Einsammeln in Abfallsäcken eignen, gibt es 80 l Abfallsäcke zu einer Gebühr von 2,70 EUR (siehe § 13 Abfallsatzung in Verbindung mit § 6 Abfallgebührensatzung). Abfallsäcke, die das Gebührensiegel der Stadt tragen, können in der Kundendienstzentrale des ASR oder in den Bürgerservicestellen käuflich erworben werden. Diese müssen am Entsorgungstag zugebunden neben den zur turnusmäßigen Entsorgung bereitgestellten Abfallbehältern abgestellt werden.

Antragspflichtige Bestellungen
Kippschloss: Restabfallbehälter werden nach Antrag, gegen Gebühr, mit einem Kippschloss ausgerüstet. Die Gebühr für den Einbau (inklusive 2 Schlüssel) beträgt:
für einen Abfallbehälter bis 240 l – 26,50 EUR und
für einen Abfallbehälter ab 660 l – 70,30 EUR.
(siehe § 9 Abfallsatzung in Verbindung mit § 6 der Abfallgebührensatzung).

Informationsblatt zum Kippschloss für Abfallbehälter
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Sonderentsorgungen: Für das Einsammeln und den Transport von gelegentlich anfallendem Restabfall werden auf Antrag durch die Stadt über den angemeldeten Bedarf hinaus weitere Abfallbehälter gegen Gebühr zur Verfügung gestellt. Die Gebühr setzt sich aus der Sonderentsorgungsgebühr sowie der Massegebühr für Restabfall zusammen. (siehe § 9 Abfallsatzung in Verbindung mit § 6 Abfallgebührensatzung):
Sonderentsorgungsgebühr:
für einen Abfallbehälter bis 240 l – 3,51 EUR
für einen Abfallbehälter ab 660 l – 16,07 EUR
Massegebühr
für Restabfall – 110,00 EUR/t

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