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Abfallsäcke: Für
Abfälle, die gelegentlich das Fassungsvermögen der
vorhandenen Restabfallbehälter übersteigen und sich zum Einsammeln in Abfallsäcken eignen,
gibt es 80 l Abfallsäcke
zu einer Gebühr von 2,70 EUR (siehe § 13 Abfallsatzung
in Verbindung mit § 6 Abfallgebührensatzung). Abfallsäcke,
die das Gebührensiegel der Stadt tragen, können
in der Kundendienstzentrale des ASR oder in den Bürgerservicestellen
käuflich erworben werden. Diese müssen am Entsorgungstag
zugebunden neben den zur turnusmäßigen Entsorgung
bereitgestellten Abfallbehältern abgestellt werden.
Antragspflichtige Bestellungen
Kippschloss: Restabfallbehälter werden nach Antrag,
gegen Gebühr, mit einem Kippschloss ausgerüstet.
Die Gebühr für den Einbau (inklusive 2 Schlüssel)
beträgt:
für einen Abfallbehälter bis 240 l – 26,50 EUR und
für einen Abfallbehälter ab 660 l – 70,30 EUR.
(siehe § 9 Abfallsatzung in Verbindung
mit § 6 der Abfallgebührensatzung).
Informationsblatt zum Kippschloss für Abfallbehälter
PDF-Ansicht
Sonderentsorgungen: Für das Einsammeln
und den Transport von gelegentlich anfallendem Restabfall
werden auf
Antrag durch die Stadt über den angemeldeten Bedarf hinaus weitere Abfallbehälter gegen Gebühr zur Verfügung gestellt. Die Gebühr setzt sich aus der
Sonderentsorgungsgebühr sowie der Massegebühr für Restabfall zusammen. (siehe § 9 Abfallsatzung in Verbindung mit
§ 6 Abfallgebührensatzung):
Sonderentsorgungsgebühr:
für einen Abfallbehälter bis 240 l – 3,51 EUR
für einen Abfallbehälter ab 660 l – 16,07 EUR
Massegebühr
für Restabfall – 110,00 EUR/t
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