ASR - Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz
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Richtwerte für das vorzuhaltende
Restabfallvolumen
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Gewerbliche Anfallstellen haben auf ihren Grundstücken in einem angemessenen Umfang Restabfallbehälter vorzuhalten. Die Größe des Restabfallbehälters richtet sich je nach Art des Gewerbes, nach der Beschäftigtenzahl (im Folgenden Beschäftigte), der Anzahl der Gaststättenplätze (Plätze), der Anzahl der Betten, z. B. in Krankenhäusern (Betten), der Anzahl der zu betreuenden Personen, z. B. Kinder in Schulen (Pers.), der Anzahl der zu pflegenden Personen in Pflegeheimen oder nach ähnlichen Richtwerten. Das vorzuhaltende Restabfallbehältervolumen pro gewerblicher Anfallstelle ergibt sich aus der Summe der vorgegebenen Richtwerte, z. B. für Gaststätten: Anzahl der Plätze plus Anzahl der Beschäftigten. Werden durch Kunden, Besucher usw. zusätzlich relevante Abfallmengen erzeugt, ist das Abfallbehältervolumen bedarfsgerecht zu erhöhen.

In Abhängigkeit von folgenden Richtwerten sind mindestens folgende Restabfallbehälter auf dem Gewerbegrundstück vorzuhalten:
bei vierwöchentlicher Entsorgung    
bis 5 Beschäftigte/Plätze/Betten/Pers.
bis 10 Beschäftigte/Plätze/Betten/Pers.
1 ×
1 ×
80 l Abfallbehälter
120 l Abfallbehälter
     
bei zweiwöchentlicher Entsorgung    
bis 20 Beschäftigte/Plätze/Betten/Pers. 1 × 120 l Abfallbehälter
bis 60 Beschäftigte/Plätze/Betten/Pers. 2 × 240 l Abfallbehälter
bis 100 Beschäftigte/Plätze/Betten/Pers. 3 × 240 l Abfallbehälter
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