ASR - Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz
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ASR - Emsi
Gemeinsame Nutzung
von Abfallbehältern
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Auf gemischt genutzten Grundstücken können ein bzw. mehrere Gewerbe bis zu jeweils einer Beschäftigtenzahl von 4 Beschäftigten mit Einverständnis des Grundstückseigentümers die vorhandenen Abfallbehälter mit dem Wohngrundstück gemeinsam nutzen. Die gemeinsame Nutzung der Abfallbehälter ist durch den Grundstückseigentümer bei der Stadt schriftlich anzuzeigen (siehe § 9 Abfallsatzung).

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