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Für rein gewerblich genutzte Grundstücke
und für Anfallstellen, für die die Definition des
Haushaltes nicht zutrifft, das sind insbesondere Studentenwohnheime,
Internate, Pflegeheime u. ä., wird keine Grundgebühr
erhoben. Für diese Grundstücke sind die anteiligen
Kostenbestandteile der Grundgebühr mit in der Regelentleerungsgebühr
eingestellt.
| Gebühren |
| Abfallbehältergröße
Restabfall |
Jährliche Regelentleerungsgebühr für Restabfall/Gewerbe
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80 l
120 l
240 l
660 l
1100 l |
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Abfallbehälter
Abfallbehälter
Abfallbehälter
Abfallbehälter
Abfallbehälter |
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wöchentliche
Entsorgung
274,56 EUR
755,04 EUR
1.258,40 EUR
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zweiwöchentliche
Entsorgung
45,76 EUR 68,64 EUR
137,28 EUR
377,52 EUR
629,20 EUR
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vierwöchentliche
Entsorgung
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Massegebühr für Restabfall
Diese Gebühr beträgt 110,00 EUR/t (0,11 EUR/kg)
des von der Sammelfahrzeugwaage registrierten Gewichts. |
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