ASR - Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz
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Gebühren/Satzungen
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Für rein gewerblich genutzte Grundstücke und für Anfallstellen, für die die Definition des Haushaltes nicht zutrifft, das sind insbesondere Studentenwohnheime, Internate, Pflegeheime u. ä., wird keine Grundgebühr erhoben. Für diese Grundstücke sind die anteiligen Kostenbestandteile der Grundgebühr mit in der Regelentleerungsgebühr eingestellt.

Gebühren
Abfallbehältergröße Restabfall Jährliche Regelentleerungsgebühr für Restabfall/Gewerbe



80 l
120 l
240 l
660 l
1100 l
Abfallbehälter
Abfallbehälter
Abfallbehälter
Abfallbehälter
Abfallbehälter

wöchentliche Entsorgung


274,56 EUR
755,04 EUR
1.258,40 EUR

zweiwöchentliche Entsorgung
45,76 EUR
68,64 EUR
137,28 EUR
377,52 EUR
629,20 EUR

vierwöchentliche Entsorgung
22,88 EUR
34,32 EUR



Massegebühr für Restabfall
Diese Gebühr beträgt 110,00 EUR/t (0,11 EUR/kg) des von der Sammelfahrzeugwaage registrierten Gewichts.

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