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Unter den Begriff Elektro(nik)geräte fallen elektrische und elektronische
Geräte aus privaten Haushalten und sonstigen Herkunftsbereichen, soweit Beschaffenheit und Menge
der dort anfallenden Altgeräte mit denen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind.
Das sind z. B.:
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Haushaltsgroßgeräte
> Kühl-
und Gefriergeräte
> Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik und Unterhaltungselektronik
> Gasentladungslampen (z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)
> Haushaltskleingeräte, Elektrowerkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte
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